Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung „Alte Ziegelei“ und anthroposophische Öffentlichkeitsarbeit
Unter Public Relations (PR) werden gemeinhin die Bestrebungen verstanden, einem positiven Image des zu vertretenden Anliegens dienlich zu sein. In der deutschen Sprache wird dieses Tätigkeitsfeld als Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bezeichnet. Ein Grundanliegen der PR ist es, eine ergiebige Interaktion mit Presse und Rundfunk zu erzielen. Ganz anders als die seriöse und professionelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gestaltet sich deren anthroposophische Variante. Sie kann am treffendsten als "Terror-PR" bezeichnet werden. Terror bedeutet, anderen Schrecken einzujagen. Allein darauf kaprizieren sich die anthroposophischen Strategen. Anstelle eines guten Verhältnisses zu den Medien, versuchen diese Fanatiker Journalisten mit allen Mitteln zum Schweigen zu bringen. Wer nicht selber Anthroposoph ist, d.h., bedingungslos den „Schauungen“ des „Hellsehers“ Rudolf Steiner folgen möchte, oder sich nicht damit begnügt, anthroposophische Verlautbarungen zu kolportieren, der muss aus anthroposophischer Sicht ausgeschaltet werden. (Vgl. Es geht ums Ganze)
Insofern könnte auch von einer Art „Negativ-PR“ gesprochen werden, die immerhin in Deutschland und mehreren anderen Ländern einige Jahrzehnte durchaus ihren Zweck erfüllte. Insbesondere die anthroposophischen Waldorfschulen (außerhalb Deutschlands Rudolf-Steiner-Schulen), die allein den Nachwuchs der „Bewegung“ garantieren, profitierten von den mangelnden Informationen der Öffentlichkeit. Noch weitaus schlimmer als für die Waldorfschüler sind die Folgen dieser Informations-Unterdrückung inmitten demokratischer Gesellschaften für jene Kinder, die in einem Heim untergebracht werden, das Rudolf Steiners Anthroposophie-/Waldorf-Ideologie in die Tat umsetzt. Die sogenannten Camphill-Einrichtungen sind derartige anthroposophische Heime. Das erste dieser Art und Bezeichnung entstand 1939 im schottischen Aberdeen. Andere Institutionen derselben Ausrichtung und „Qualität“ verraten namentlich noch weniger über ihre weltanschauliche Prägung, wie beispielsweise die anthroposophische Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung (KJHE) „Alte Ziegelei“ im brandenburgischen Rädel.
In dem vorausgegangen Beitrag „Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung“ vom 11. Juli 2008 hatten wir bereits über diese Institution berichtet. Die KJHE war in die Schlagzeilen geraten, infolge eines Berichts der Journalistin Gabi Probst für das Fernsehmagazin „Klartext“ des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) vom 2. Juli 2008. Unqualifiziertes Personal und Misshandlungen der Heimkinder, insbesondere durch die „pädagogische Leiterin“ des Hauses, Angelika Gilde, so lauteten die Vorwürfe der Dokumentation, belegt durch Zeugenaussagen von Kindern, Eltern und Angestellten der KJHE. Die Reaktion der Anthroposphen erfolgte wie gewohnt unverzüglich in der bekannten Manier.
Malcolm Hope, Vorstandsmitglied der KJHE, der in dem Fernsehbericht interviewt wurde, gab sich die größte Mühe, eine ganze Reihe falscher Behauptungen nachträglich zu erfinden. Detlef Hardorp, Pressesprecher der Waldorfschulen in Berlin und Brandenburg, sorgte für öffentliche Desinformation durch abstruse Presseerklärungen und versuchte mittels der Lügengeschichten Hopes bei der Intendantin des RBB gegen Gabi Probst zu intervenieren. Das entspricht dem üblichen Vorgehen dieses „Pressesprechers“, der in diesem Fall vielleicht noch zusätzlich motiviert war, weil er mit seiner Familie gerne Malcolm Hopes Ferienhaus an der schottischen Atlantikküste nutzt. In seinem wütenden Kampf gegen die Wahrheit ist der extremistische Sprecher der Waldorfschulen in Berlin und Brandenburg allerdings ohnehin stets äußerst ambitioniert. Mit einer neuerlichen und bislang letzten Presseerklärung zu der Affäre um die KJHE, bemühte sich Hardorp, den Eindruck zu erwecken, das Berliner Landgericht wäre den Darlegungen der Anthroposophen gefolgt und hätte es dem RBB untersagt, an den Misshandlungsvorwürfen weiterhin festzuhalten. (OpenPR, 29.7.2008) Mit der Realität hat das nur wenig zu tun.
Berliner Landgericht – Anthroposophen als Wiederholungstäter
Ein wichtiger Bestandteil der Terror-PR ist die Anrufung der Gerichte. Zunächst werden von den Anwälten der Anthroposophen den Journalisten Unterlassungserklärungen ins Haus geschickt, mit denen sie sich zum Stillschweigen verpflichten sollen. Scheitert diese Einschüchterung, folgen Klagen bei Gerichten, von denen sich die Anthroposophen immer wieder erhoffen, dass diese die Funktion einer Zensurbehörde im Namen Rudolf Steiners erfüllen könnten. (Auch gegen Zeugen und "Aussteiger" wird auf diese Weise vorgegangen.) Diesmal versuchte aus taktischen Gründen auch nicht etwa die KJHE, sondern Angelika Gilde, die „pädagogische Leiterin“ des Heims und Hauptbeschuldigte hinsichtlich der schweren Misshandlungsvorwürfe, eine einstweilige Verfügung gegen den RBB und die Journalistin Gabi Probst zu erwirken. Der Beschluss erging am 24.7.2008.
In Reaktion auf die bösartigen Verleumdungen der Anthroposophen erwirkte Gabi Probst schließlich ihrerseits ein weiteres Eilverfahren derselben Instanz gegen Malcolm Hope vom Vorstand der KJHE. Das Urteil wurde am 6. August 2008 gesprochen. Während Gildes Ansinnen vom Gericht nur teilweise entsprochen wurde und sie entsprechend die Hälfte der Verfahrenskosten selber tragen muss, wurde der Klage von Probst in vollem Umfang entsprochen. Anders als es Hardorps Pressemeldung suggeriert, sahen sich die Anthroposophen tatsächlich in beiden Fällen wieder einmal mit der Realität konfrontiert, dass die Bundesrepublik kein Anthroposophen-Staat ist. Zudem hat der RBB unverzüglich Widerspruch gegen den Beschluss vom 24. Juli eingelegt, der am 9. September verhandelt wird.
Angelika Gilde beauftragte die Berliner Kanzlei „Thur, Fülling, Otto & Kollegen“. Das lag besonders nahe, denn die Gebrüder Thur sind Söhne einer Angestellten der KJHE. Für Gilde bereitete deren Kollege, Rechtsanwalt Christian-W. Otto, eine umfangreiche Begründung vor, mit der er nahezu den kompletten RBB-Bericht verbieten lassen wollte, und zwar unter Berufung auf die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin. Dabei machte sich der Anwalt auch das Vokabular Detlef Hardorps zu Eigen und sprach von einer „Kampagne“ gegen die KJHE sowie von einer „alttestamentarischen“ Ausrichtung der „Klartext“-Sendung. (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 21.7.2008) Das Gericht traf seine Entscheidung zwar sehr eilig, ohne Anhörung der Gegenseite (RBB/Probst), folgte aber dennoch nicht den anthroposophischen Parolen. Vielmehr wog die Kammer ab zwischen Persönlichkeitsrechten und Presseauftrag. Die Vorwürfe seien „so gravierend“ und die „Beweisanzeichen erscheinen derart gewichtig“, so das Gericht, dass das Persönlichkeitsrecht Angelika Gildes hier hinter dem öffentlichen Interesse zurücktritt.
Im Ergebnis wurde bis zur bevorstehenden Verhandlung am 9. September dem RBB und der Journalisten lediglich untersagt, einige der Aussagen von Heimkindern unverändert zu veröffentlichen. Alle übrigen Details dürfen schon jetzt weiterhin publiziert werden, wie unter anderem die Bezeichnung „Gilde-Griff“ für körperliche Zwangsmaßnahmen der pädagogischen Leiterin. Auch der Ausschnitt aus einer insgesamt mehr als zweistündigen Audioaufnahme, in dem ein entsetzlich schreiendes Kind sowie Angelika Gilde zu hören sind, und den die Anthroposophen unbedingt aus der Welt schaffen wollten, darf weiterhin veröffentlicht werden. Als Begründung nennt das Gericht abermals die erhebliche Bedeutung und Beweislast, sowie die Tatsachen, dass auch Angelika Gilde nicht bestreiten würde, dass
„in der von ihr geleiteten Einrichtung der Begriff des ‚Gilde-Griffs‘ ein geflügeltes Wort ist“
und sie
„nicht erklären kann, wie es zu den aufgenommenen Äußerungen von ihr kommen konnte“. (LG-Berlin, Beschluss vom 24.7.2008)
Eine besonders deftige Lektion erteilte das Berliner Landgericht Malcolm Hope. Das Vorstandsmitglied der KJHE war für die RBB-Dokumentation von Gabi Probst über die Verhältnisse in dem anthroposophischen Kinderheim befragt worden. Obwohl Hope in dem Gespräch die Ruhe selbst war, verfasste er ein nachträgliches „Gedächtnisprotokoll“, demzufolge es kein Vorgespräch gegeben hätte, er kaum Zeit zum Antworten gehabt hätte, stattdessen von der Journalistin beschimpft worden wäre und, so Hope:
„noch nie in meinem Leben (nicht einmal beim Militär) so entwürdigend behandelt wurde“. (Malcolm Hope, Schreiben o. Dat.)
Detlef Hardorp war einfältig genug, diese Verleumdungen an die Intendantin des RBB zu senden und der Rechtsanwalt Christian-W. Otto, der auch Macolm Hope vertritt, glaubte mit diesen Phrasen auch noch vor Gericht punkten zu können. Dieses Vorgehen ist besonders absurd, weil das Interview vor einer laufenden Fernsehkamera geführt wurde und somit die Unrichtigkeit der Darlegungen Hopes zweifelsfrei nachweisbar ist, dessen Angaben zudem auch noch durch anwesende Zeugen unverzüglich widerlegt wurden. Nichts von dem, was Hope zu Protokoll gab, entspricht den Tatsachen. Es gab ein 20 minütiges Vorgespräch und ein knapp 50 Minuten dauerndes Interview. Die Gesprächsatmosphäre war so angenehm, dass Hope anschließend gar nicht genug bekommen konnte und noch für Schnittbilder freudig vor der Kamera posierte. Das Landgericht hatte folglich keinerlei Mühe Malcolm Hopes spätere Version als handfeste Lügen einer groben Diffamierung zu erkennen. Die Kammer hatte aber nicht nur den Wahrheitsgehalt, sondern auch die Wiederholungsgefahr zu beurteilen und gelangte diesbezüglich ebenfalls zu einer für die Anthroposophen äußerst niederschmetternden Überzeugung.
„Aus dem Eindruck der mündlichen Verhandlung hat sich vielmehr die konkrete Wiederholungsgefahr ergeben. Denn der Sendebeitrag der Verfügungsklägerin (Gabi Probst, der Verf.) hat dem übereinstimmenden Vortrag der Parteien zufolge zu umfangreichen, noch andauernden rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem RBB und der Jugendhilfeeinrichtung ‚Rädel‘ bzw. deren Mitarbeitern geführt. Im Rahmen dieser Auseinandersetzungen ist auch die Wiederholung der streitgegenständlichen Äußerungen des Verfügungsbeklagten (Malcolm Hope, der Verf.) für die Zukunft zu befürchten.“ (LG-Berlin, Urteil vom 6.8.2008)
Mit anderen Worten: Das Landgericht ist zu der Auffassung gekommen, dass die Anthroposophen weiterhin vorsätzlich Lügen verbreiten würden, um die Journalistin zu schädigen und Öffentlichkeit wie Justiz zu täuschen, wenn ihnen das Gericht diese Praxis nicht ausdrücklich untersagt, was es folgerichtig mit Urteil vom 6. August in aller Deutlichkeit tat.
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom gestrigen 9. September die einstweilige Verfügung gegen den RBB und die Journalistin Gabi Probst in allen Punkten aufgehoben. Der „Klartext“-Beitrag darf wieder in voller Länge ohne Abstriche veröffentlicht werden.]
KJHE Rädel – Anthroposophie in der Praxis

Der fundiert recherchierte Fernsehbericht des RBB vermochte mit einer Länge von 12 Minuten natürlich kein vollständiges Bild über die katastrophalen Zustände in dem anthroposophischen Kinderheim zu präsentieren. Ferner sind inzwischen eine Reihe weiterer Zeugenaussagen hinzugekommen, die das bisher veröffentlichte bestätigten und durch weitere Angaben ergänzen. Die KJHE kann als ein Beispiel dafür gelten, wie sich Anthroposophen-Familien schonungslos an öffentlichen Geldern bereichern, während die Kinder, denen diese Mittel zustehen, schweren Misshandlungen und Übergriffen eines unqualifizierten Weltanschauungspersonals ausgesetzt sind. Die zuständigen Behörden haben hier hinsichtlich der Genehmigungspraxis und ihrer Aufsichtspflicht in einem Maße versagt, das beinahe sprachlos macht. Offenbar versuchen die Verantwortlichen nun so viel wie möglich zu vertuschen und die anthroposophischen Heimträger unter einigen Auflagen weiter gewähren zu lassen.
Der Heimleiter und Geschäftsführer der KJHE, Erwin Roth, sowie seine Lebensgefährtin, die pädagogische Leiterin der Einrichtung, Angelika Gilde, haben inzwischen das Gelände in Rädel verlassen. Die Leitung hat derzeit Malcolm Hope übernommen. Angelika Gilde verfügt laut eigener (unbestätigter!) Angabe über eine Lehrerausbildung, Erwin Roth hat keinerlei abgeschlossene Ausbildung und leitete die Einrichtung ohne jegliche fachliche Qualifikation. In der KJHE wurden ferner zwei Söhne Roths als Erzieher eingestellt, ebenfalls ohne vorgeschriebene Ausbildung. Sie nutzten ihre Position für ungeschützte sexuelle Kontakte zu Minderjährigen. Mindestens ein Mädchen, dem in Rädel geholfen werden sollte, wurde schwanger. Auch Tochter und Sohn von Malcolm Hope wurden mit öffentlichen Geldern versorgt. Als „geringfügig Beschäftigte“ erhielten sie monatlich je 400 EURO, ohne in der Einrichtung überhaupt irgendwann einmal wahrgenommen worden zu sein. Erwin Roth betätigte sich ferner noch als „Künstler“ und verkaufte seine Werke an die von ihm geleitete KJHE, wobei er für einzelne Objekte ohne weiteres 2000,- EURO in Rechnung stellte.
So lukrativ die KJHE für die anthroposophischen Betreiber ist, so brutal sind die Folgen für die Heimkinder. Für jedes Kind erhält die KJHE vom zuständigen Jugendamt einen monatlichen Betrag von 4000,- EURO. Die Kinder erhalten aber nicht einmal ausreichende Nahrung, die sie im Übrigen selber zubereiten müssen. Sattdessen werden sie im Morgengrauen, vor dem Schulunterricht, zu Arbeiten auf einem benachbarten Landwirtschaftsgut genötigt: Kinderarbeit unter dem Deckmantel pädagogischer Hilfestellung. Nutznießer ist wiederum Erwin Roth als Gesellschafter des maroden Landwirtschaftsbetriebs. Während die Kinder zu körperlichen Arbeiten herangezogen werden, ist es ihnen untersagt, mehr als einmal wöchentlich zu duschen, und wenn sie übermüdet in der integrierten Waldorfschule saßen, bekamen sie dort bis vor kurzem die starke Hand Angelika Gildes zu spüren. (Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung)
Die Dokumente über die KJHE ergeben ein Panorama des Grauens und der Niedertracht. Es ist ein mit öffentlichen Geldern finanziertes anthroposophisches Tollhaus, in dem Kinder, die es ohnehin schwer genug haben, psychisch und physisch misshandelt werden, anstatt ihnen zu helfen. Die Anthroposophen versuchen mit allen Mitteln zu verhindern, dass die Wahrheit an die Öffentlichkeit dringt und sie werden auch dabei noch von den verantwortlichen Jugend- und Schulämtern unterstützt. Journalisten werden Auskünfte verweigert, während die Staatsdiener weiterhin freigiebig öffentliche Gelder an die anthroposophischen Einrichtungen verteilen. Im Fall der KJHE Rädel ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam nun immerhin gegen mehrere Beschuldigte wegen des Verdachts der Untreue und der Misshandlung Schutzbefohlener.
Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaften endlich auch einmal die Verantwortlichen in den zuständigen Behörden ins Visier nehmen. Die Anerkennung und finanzielle Förderung anthroposophischer Einrichtungen pädagogischer und medizinischer Art spricht den Gesetzen der Bundesrepublik Hohn. Das Ausmaß und die Permanenz, in dem die Behörden ihre Pflichten verletzen, sind nicht durch Geld- und Personalmangel zu rechtfertigen. Die fortgesetzte Kollaboration der Ämter mit den Anthroposophen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ist mehr als nur dringend zu beenden, wie das Beispiel der KJHE sehr eindringlich zeigt.
Ergänzung zu „Camphill“
Nicht aus allen anthroposophischen Kinderheimen werden Handlungen bekannt, die zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führen. Alle diese Einrichtungen folgen jedoch denselben esoterischen, menschenverachtenden Prinzipien Rudolf Steiners. Wir veröffentlichen zur Veranschaulichung nachstehend einen Brief, in dem ein angehender Pädagoge einem Vater Auskunft gibt, dessen Kind in einer der eingangs erwähnten Camphill-Einrichtungen untergebracht werden sollte. Die Veröffentlichung erscheint uns umso wichtiger, weil sämtliche Einträge der viel genutzten Internetenzyklopädie „Wikipedia“, die in irgendeiner Weise mit Rudolf Steiners Weltanschauung und der weit verzweigten anthroposophischen Organisation zu tun haben, von deren Anhängern zu Propagandamaterial umgearbeitet wurden. Auch Camphill-Einrichtungen werden den Wikipedia-Lesern daher als vorbildliche Heime geschildert. Der folgende Brief gibt detailliertere Auskünfte. Auf Wunsch des Verfassers veröffentlichen wir ihn aufgrund der oben beschriebenen „Terror-PR“ in anonymisierter Form.
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Sehr geehrter Herr [Name des Adressaten],
Sie haben mich gebeten, ihnen mitzuteilen, wie ich das Betreuungsangebot eines Camphills bewerte und ihnen von meinen Erfahrungen in einer solchen Einrichtung zu berichten.
[Name der Einrichtung und Zeitraum der Beschäftigung]
In dieser Einrichtung sind behinderte und psychischkranke Kinder und Jugendliche untergebracht. Ich war mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in der angegliederten Schule, sowie in einem der Wohnhäuser betraut.
Im Folgenden möchte ich auf der Basis meiner Erfahrungen einen kritischen Einblick in die spezifische Organisationsform [Name der Einrichtung] und in die dort praktizierte anthroposophische Pädagogik geben.
Organisation und innere Verfasstheit
In einem Camphill leben Menschen mit Behinderung mit ihren Betreuern in sogenannten Hausgemeinschaften zusammen. Tagsüber besuchen die Kinder die Schule und die Erwachsenen sogenannte Workshops, in denen einfache handwerkliche Tätigkeiten ausgeführt werden (z.b.: Kerzengießen, Gartenarbeiten, Weben,...). Anthroposophen besetzen hierbei die Schlüsselstellungen der „Hauseltern“, Lehrer und Workshopleiter und werden von Angestellten und Freiwilligen unterstützt. Alle Bereiche sind streng hierarchisch organisiert. Der vielbemühte Gemeinschaftsbegriff bedeutet für die Mehrzahl der Beteiligten Unterordnung in der Gruppe.
Verstärkt wird dieses Phänomen durch die Weltanschauung der esoterischen Anthroposophie, die jeden Lebensbereich in einem Camphill bestimmt. Die Legitimation der Regeln des Zusammenlebens durch dieses mystische Geheimwissen beschränkt die Entscheidungsfindung auf einen eng begrenzten Personenbereich. Weit über das Normalmaß in anderen Einrichtungen hinaus ist somit das Leben reglementiert: Ob Ernährung, Religion, Schule, Arbeit, Freizeitgestaltung, Festlichkeiten, usw., allem liegt die Lehre des Rudolf Steiners zugrunde. Bei Meinungsverschiedenheiten wird Außenstehenden gerne ein Vortrag über deren “gestörtes Karma“ gehalten. Ergebnisoffene Diskussionen auf Grundlage rationaler Argumente finden nicht statt.
Und da jeder, der bereit ist den Lehren Rudolf Steiners zu folgen, als Betreuer herzlich willkommen ist, zieht es vor allem sozial gescheiterte Existenzen in die Geborgenheit eines überreglementierten Lebens. Doch wo Glaube an die Stelle von beruflicher Qualifikation tritt, gehört Überforderung zum Alltag. Auch die übermäßige Arbeitsbelastung von 65 bis 70 Arbeitsstunden (je nachdem, wie man die Nachtaufsichten zählt), gerechtfertigt durch das Argument, dass in einem Camphill nicht gearbeitet, sondern nur gelebt wird, hat die Qualität der Betreuung negativ beeinflusst. Und so musste ich in meiner Camphillzeit des öfteren miterleben, wie dem ein oder anderen schon mal „die Hand ausgerutscht ist“, Jugendliche bei Minusgraden ohne angemessene Kleidung aus dem Haus gesperrt wurden oder psychischkranke Jugendliche sich auf Grund der unprofessionellen Betreuung massiv selbst verletzt haben. Für die Verantwortlichen hatten diese Vorfälle keine oder zumindest keine ernsten Folgen. Die verschworene und nach außen hin abgeschottete Gemeinschaft übte sich im wegschauen und vertuschen. Die Leidtragenden sind die Schutzbefohlenen.
Allgemeine Pädagogik
Doch Repression und autoritäre Muster sind auch Bestandteil der reflektierten Erziehungsmethoden. Ich hatte den Eindruck, dass es eines der zentralen pädagogischen Ziele ist die behinderten Kinder und Jugendlichen zu Angepasstheit und Unterordnung zu erziehen. Verschiedene Strafen waren das Mittel um dies zu erreichen: Kinder auf den Stuhl zu stellen oder von den Mahlzeiten auszuschließen gilt als legitim. Individuelle Entfaltung und Kommunikationsfähigkeit der Behinderten werden häufig als Störfaktor wahrgenommen.
Im überreglementierten Alltag, in dem jede Minute vom Aufstehen, bis zum Schlafengehen geregelt ist, ist für solche Dinge kein Platz. Dies ging so weit, dass es den Menschen mit Behinderung noch nicht einmal erlaubt war, sich während der Mahlzeiten selbst Essen zu nehmen oder etwas zu trinken, wenn sie zwischen den Mahlzeiten Durst hatten. In diesem Rahmen ist es für behinderte Kinder unmöglich Kompetenzen, die zur eigenständigen Bewältigung des Alltag notwendig sind, zu erwerben.
Stand Kompetenzerwerb auf der Agenda war damit zumeist das Erlernen von Dingen, die Teil der anthroposophischen Riten und Gebräuche sind, gemeint: Liedgut, Lebensweisheiten und der gleichen, die es erlauben an der anthroposophischen Gemeinschaft teilzuhaben. Selbstständige Körperpflege oder einfache Handgriffe, wie sich die Schuhe eigenständig zu binden waren sekundär.
Schule
Dies ließ sich auch in der Schule beobachten. Auch hier sind die Vorstellungen Rudolf Steiners allgegenwärtig. Individueller Förderbedarf der Kinder und die Anforderungen der Umwelt (Berufliche Perspektive oder Alltagsbewältigung) werden kaum berücksichtigt.
So wurden in [Name der Einrichtung] psychischkranke Jugendliche, die vor ihrer Erkrankung eine weiterführende Schule besucht haben, zusammen mit geistig behinderten Jugendlichen, die kaum lesen oder schreiben können, unterrichtet. Des weiteren gelten ähnliche Vorstellungen, wie in einer Waldorfschule und dies bedeutet vor allem: viel esoterischer Firlefanz.
In der Unterrichtsmethodik war auffällig, dass es sehr wichtig genommen wurde, dass jeder alles mitmacht. Regelmäßig führte das zu Stilblüten, wie dass ein Betreuer die Hand des betreffenden Kindes führte um das gewünschte Ergebnis zu erreichen (z.b. beim Schreiben oder Malen), auch hier war es von geringem Interesse, ob der Schüler einen Lernerfolg erzielt.
Therapie
Auch die als Therapien bezeichneten Verfahren waren durch den kruden Geist der Anthroposophie gekennzeichnet. Zu nennen sind hier z.b. die Eurythmie, eine Art Ausdruckstanz oft gepaart mit einem mystischen Sprechgesang.
Fast keines der Kinder hat seinen Tag ohne die tägliche Ration homöopathischer Mittelchen begonnen. Einem „Autisten“ wurde zur Unterstützung des Spracherwerbs gar eine schwarze „Sprechsalbe“ verabreicht, die in einem handflächengroßen Dreieck zwischen den Schulterblättern und gegen den Uhrzeigersinn verstrichen wurde.
Doch es gab auch verschieden Arten der „Gruppentherapie“, wie gemeinsame Diaabende mit Abbildungen von Marienbildern untermalt mit Harfenmusik, die dreimal hintereinander in zweiwöchigem Abstand stattfanden. Auch hier wieder die oberste Maxime: Gehorsam. Wer während der halbstündigen Prozedur einen Laut von sich gegeben hat, wurde von den weiteren Sitzungen ausgeschlossen.
Ein weiteres weites Feld der „therapeutischen“ Bemühungen waren verschiedenste Formen der Diät: Keine Milch, kein Fleisch, keine Erdbeeren oder glutenfrei um nur einige zu nennen. Medizinische Gründe für die Beschränkung des Essensangebots lagen nicht vor.
Seriöse Therapien, wie Reittherapie oder Logopädie wurde nur wenigen Auserwählten zuteil. Ich hatte den Eindruck, dass es sich hierbei um die Betreuten handelte, deren Eltern stark um das Wohl ihrer Kinder bemüht waren.
medizinische Versorgung
In dem Maße, in dem die meisten Erwachsenen in [Name der Einrichtung] begeisterte Hobbyheilpraktiker waren, wurde die schulmedizinische Versorgung der Kinder und Jugendlichen auf die leichte Schulter genommen. Krankheiten wurden mit Hausmittelchen selbst behandelt, die Schwelle einen Arzt zu konsultieren lag sehr hoch. Ein Mädchen, dass sich beim Skifahren den Mittelhandknochen gebrochen hatte, wurde erst nach mehreren Tagen und nach massiven Beschwerden eines Zivildienstleistenden medizinisch versorgt. Die Verantwortlichen wollten es erst mal mit Ringelblumensalbe versuchen.
Fazit
Kurzum: Wenn sie mich fragen, würde ich jedem dringend davon abraten, sein Kind in die Obhut eines Camphills zu geben.
Ich halte es für äußerst fragwürdig, ob ein junger Erwachsener nach einer derartigen Unterbringung seine Defizite jemals aufholen kann und zu einem selbstständigen Leben befähigt ist. Auch während der Unterbringung habe ich die meisten Kinder unglücklich und isoliert erlebt.
Ich hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen.
Und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
[Name des Verfassers]
