Donnerstag, 28. Februar 2008

Anthroposophischer Journalismus

Bundesprüfstelle dementiert perfide Falschmeldungen von „News Network Anthroposophy“ und "Themen der Zeit"

"Bundesprüfstelle bestätigt: Bekannte Steiner-Gegner brachten das Indizierungsverfahren in Gang" (NNA, 1.10.2007)

So lautet der Titel eines Beitrags der „News Network Anthroposophy“ (NNA) vom 1. Oktober 2007. Die NNA verstehen sich als anthroposophische „Nachrichtenagentur“, als eine „verlässliche Quelle“ für Leser mit einem „spirituellen Weltverständnis“. (NNA) In dem Artikel mit der markigen Überschrift wird konkretisiert:

"Die Bundesprüfstelle hat jetzt auf Anfrage von NNA bestätigt, dass es die von der Landesarbeitsgemeinschaft (der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg, der Verf.) genannten Personen, Andreas Lichte und Jana Husmann-Kastein gewesen seien, die den Antrag auf Indizierung beim Bundesfamilienministerium gestellt hätten.“ (NNA, 1.10.2007)

Gemeint ist hier das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPjM) gegen zwei Bände der Schriften des Anthroposophie- und Waldorfschulengründers Rudolf Steiner vom September vergangenen Jahres. Das Verfahren wurde durchgeführt aufgrund eines Antrags des Bundesfamilienministeriums, das in den beiden Büchern den Tatbestand der Verbreitung rassistischen Gedankenguts gegeben sah. Für den Antrag des Ministeriums hatten Jana Husmann-Kastein und Andreas Lichte zwei Gutachten verfasst.

Indem die NNA behauptet, die beiden Gutachter hätten selber den Indizierungsantrag gestellt, legt sie der geneigten anthroposophischen Leserschaft nahe, dass es sich bei dem gesamten Verfahren der BPjM nicht um eine ordentliche behördliche Prüfung gehandelt hätte, sondern um eine von Kritikern der Anthroposophie inszenierte Farce. Genau das hatte auch Holger Niederhausen für die „Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners“ verkündet, auf den sich die NNA in einer weiteren Meldung vom 1.10.2007 beriefen. (ebd.) Das gesamte Indizierungsverfahren wäre eine „Kampagne voreigenommener Gegner“, im Werk Rudof Steiners gäbe es gar keinen Rassismus, dessen Tiraden über die „Triebhaftigkeit“ von „Negern“ etc. (Keine Prügel, kein Rassismus; Der Stern, 5.9.2007) würden vielmehr „Wesensmerkmale der Völker“ beschreiben, an deren Richtigkeit Niederhausen bis heute keinerlei Zweifel hat. (Freunde der Erziehungskunst)

Niederhausen und die NNA halten es stattdessen für unerträglich, dass die Bundesprüfstelle, wie auch die Wissenschaft und die seriösen Medien, die anthroposophische Sichtweise von „Wesensmerkmalen der Völker“ als indiskutabel, diskriminierend und rassistisch einstufen. Um den Ruf Rudolf Steiners zu verteidigen, indem auch dessen abscheulichste Ausfälle noch als höhere „geistige“ Einsichten verkauft werden, muss für die Anthroposophen der Ruf von Gutachtern, Behörden und Ministerien möglichst weitgehend beschädigt werden, und das geschmackvollerweise auch noch unter Berufung auf eine Bedienstete der in Misskredit gebrachten Bundesprüfstelle.

Die in dem NNA-Beitrag genannte stellvertretende Leiterin der BPjM, Frau Petra Meier, dementierte nun auf Anfrage zu dem Wahrheitsgehalt der NNA-Meldung prompt und unmissverständlich:

„Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat auf Anfragen zum Indizierungsverfahren zu zwei Büchern von Rudolf Steiner immer nur die Auskunft erteilt, dass dem Indizierungsantrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zwei Gutachten beigefügt waren. Anderweitige Erklärungen hat es von Seiten der Bundesprüfstelle zu keinem Zeitpunkt gegeben. Die Meldung der NNA vom 1.10.2007, von der wir bislang keine Kenntnis hatten, ist somit nicht zutreffend.“ (Schreiben der BPjM vom 26.2.2008)

Mit anderen Worten: Die vermeintliche Enthüllung der NNA, unter Berufung auf Auskünfte der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, ist frei erfunden, instrumentelle Dichtung anstelle seriöser Nachricht.

Damit ließen es die NNA aber nicht bewenden. Nachdem diese Meldung so glatt und unbemerkt der eigenen Klientel untergejubelt werden konnte, legten die Autoren der „Nachrichtenagentur“ am 11. Februar dieses Jahres in derselben Angelegenheit noch einmal nach.

Diesmal lautete der spektakuläre Titel:

"Indizierungsverfahren gegen Steiner Schriften: Helmut Zander wurde unaufgefordert aktiv" (NNA, 11.2.2008)

Helmut Zander ist ein Historiker, der eine knapp zweitausendseitige „Geschichte der Anthroposophie in Deutschland“ verfasst hat und als Experte auf diesem Gebiet gilt. Die NNA wusste nun zu berichten:

"Zander hat im Indizierungsverfahren einen von ihm verfassten Aufsatz unaufgefordert zur Verfügung gestellt. Dies bestätigte die Bundesprüfstelle NNA auf Anfrage.“ (ebd.)

Den Lesern soll damit gesagt werden: Helmut Zander ist nicht nur ein sanftmütiger Wissenschaftler, der den Dialog mit den Anthroposophen sucht, sondern auch ein gewiefter Intrigant, der hinter den Kulissen gegen die anthroposophische „Bewegung“ agiert, indem er „unaufgefordert“ Aufsätze zum Thema Rassismus im Werk Rudolf Steiners an Behörden versendet. (Gefährliche Wissenschaften)

Was war tatsächlich geschehen? Helmut Zander hatte über die Medien davon erfahren, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein Verfahren bezüglich zweier Bände Rudolf Steiners durchführen würde. Solche Prüfungsverfahren richten sich ansonsten in erster Linie gegen gewaltverherrlichende, pornografische und neonazistische Erzeugnisse, die über digitale Medien und Tonträger verbreitet werden. Der Historiker erkundigte sich nun telefonisch über die Arbeit der Bundesprüfstelle, da in diesem Fall sein Arbeitsschwerpunkt, Rudolf Steiner und die Anthroposophie, verhandelt werden sollte.


Hierzu teilte die Stellvertretende Leiterin der BPjM, Petra Meier, auf die sich die NNA auch in dieser Meldung berief, mit:

„In unserem Gespräch wies Herr Zander darauf hin, dass es verschiedene Literatur zu dem Vorwurf des Rassismus in Schriften von Rudolf Steiner gebe, u.a. eine seiner eigenen Abhandlungen, auf welche auch eines der mit dem Indizierungsantrag eingereichten Gutachten Bezug genommen hatte. In dem Telefonat sind Herr Zander und ich übereingekommen, dass er diese Abhandlung der Bundesprüfstelle zukommen lassen werde.“ (Schreiben der BPjM vom 26.2.2008)

Ein banaler und selbstverständlicher Vorgang wurde von NNA zu einer unstatthaften Einmischung des Historikers stilisiert. Im Zusammenhang mit der vorausgegangenen Meldung, die jeglicher Grundlage entbehrte, wurde also scheinbar ein neues Indiz für die Unredlichkeit des gesamten Verfahrens geliefert.

Auf den tatsächlichen Sachverhalt wurde inzwischen die Autorin des Beitrags der NNA, Cornelie Unger-Leistner, von der BPjM mit Schreiben vom 25.2.2007 ausdrücklich noch einmal hingewiesen.

Warum verbreitet aber die NNA bezüglich des BPjM-Verfahrens vom September letzten Jahres nachträglich derart haltlose „Meldungen“?

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bescheinigte, dem Antrag des Bundesfamilienministeriums folgend, den beiden Büchern Rudolf Steiners rassistische Inhalte. In ihrem Urteil verzichtete die BPjM schließlich nur darauf, die Bände zu indizieren und damit den freien Verkauf zu untersagen, weil sich der Rudolf-Steiner-Verlag verpflichtete, die Bände zukünftig ausschließlich in einer kommentierten Ausgabe zu vermarkten. (BPjM)

Obwohl die Anthroposophen alles versucht hatten, das ganze Verfahren zu verhindern, insbesondere indem sie die beiden Gutachter des Familienministeriums, Jana Husmann-Kastein und Andreas Lichte, nach Kräften diffamierten, beeilten sie sich nach der Urteilsverkündung mit gemäßigten Stellungnahmen, ja, begrüßten teilweise sogar zeitweilig offiziell die Entscheidung der Behörde. (Die Reihen fast geschlossen)

Neben moderateren Tönen in der Öffentlichkeit, versuchten sich die anthroposophischen Interessenverbände ferner auf dem Gebiet der symbolischen Politik und proklamierten eine „Stuttgarter Erklärung“, die in allen Waldorfschulen als Bekenntnis gegen Rassismus an den Wänden prangen sollte. Abgesehen von diesen nach außen gerichteten Sofortmaßnahmen, hat sich jedoch bei den Anthroposophen ungeachtet aller Kritik nichts verändert. Schon während der Pressekonferenz, in der die „Stuttgarter Erklärung“ vorgestellt wurde, bestritt die Führungsriege des Bundes der Freien Waldorfschulen nach wie vor, dass Steiners Werk irgendwelche rassistischen Elemente aufweisen könnte und führte damit die eigene Kampagne gleichsam auf der Stelle ad absurdum. (Stuttgarter Erklärung)

In der anthroposophischen Wochenschrift „Das Goetheanum“ berichtete kürzlich Sebastian Jüngel über einen sogenannten „Thementag Rassismusvorwurf“. Jüngel konstatierte in beeindruckender Dreistigkeit, was nach wie vor für Anthroposophen gelten soll:

„Wer das Werk Rudolf Steiners kennt, weiß, dass sich darin kein Rassismus finden lässt.“ (Das Goetheanum, 05/2008)

Auf diesem „Thementag“ hatten sich die anthroposophischen PR-Strategen wie Lorenzo Ravagli (Falsche Propheten) zusammengefunden, um zu beratschlagen, wie man zukünftig die Öffentlichkeit vor kritischen Erwägungen am effektivsten bewahrt. Die eigene Anhängerschaft, die überzeugten Anthroposophen, sind zwar zum weit überwiegenden Teil vollkommen kritikresistent, aber auch hier bedarf es fortgesetzter Wirklichkeitskorrekturen, damit das auch so bleibt.

In diesem Sinne wirken die NNA und die anthroposophischen Internetseiten, die deren „Meldungen“ regelmäßig weiterverbreiten, wie etwa die anthroposophische Kosmetikfirma Weleda, der Bund der Freien Waldorfschulen, die Zeitschrift "Info3", Detlef Hardorps "Waldorf.net" und Michael Mentzel mit seinen „Themen der Zeit“ (TDZ). Im Fall des Urteils der Bundesprüfstelle soll im Nachhinein der Eindruck erweckt werden, das Verfahren wie das Urteil seien ein unrechtmäßiger Angriff auf die unantastbare Persönlichkeit Rudolf Steiners, seiner segensreichen anthroposophischen Bewegung und ihrer glorreichen Waldorfschulen.

Selbstverständlich hatten die Nachrichten aus der Welt der Anthroposophie auch die NNA um eine Stellungnahme zu ihren Darstellungen des BPjM-Verfahrens gebeten. Eine Antwort blieb jedoch aus. Michael Mentzel von den "Themen der Zeit" schrieb uns diesbezüglich:

„Falls Sie bei Ihren Recherchen bzgl. der von NNA gemachten Aussage zu anderen Ergebnissen kommen, lassen Sie es uns gerne wissen. Wir haben kein Problem damit, unrichtige Aussagen dann auch richtig zu stellen.“ (Schreiben vom 20.2.2008)

Was Herr Mentzel unter Richtigstellungen versteht, hat er inzwischen seinen Lesern vorgeführt. Obwohl es Michael Mentzel zunächst gar nicht in den Sinn kam, selber zu recherchieren, inwieweit die von ihm verbreiteten Thesen der Realität entsprechen, hat er sich nun laut eigener Aussage doch dazu durchgerungen. Vermutlich hat ihm wohl eher Frau Cornelie Unger-Leistner das an Sie gerichtete Schreiben der BPjM vom 25.2.2008 weitergeleitet, in dem die Behörde die Darstellung der NNA richtigzustellen bemüht war.

Aber unabhängig davon, von wem Mentzel direkt informiert wurde, er ist weit davon entfernt, die eigens noch einmal an seine Adresse gesendete Korrektur der Behörde zu akzeptieren. Während die BPjM sich mit einem Schreiben an Frau Unger-Leistner wandte, um Sie darauf hinzuweisen, dass ihre Darstellung nicht korrekt ist, zitiert Herr Mentzel aus eben diesem Schreiben und verkehrt es kurzerhand in sein Gegenteil, mit der Behauptung, die BPjM hätte ihm gegenüber „noch einmal bestätigt“, was Frau Unger-Leistner zum Besten gab. (TDZ, 27.2.2008; Seitenspiegel, 28.2.2008) Dieses Verhalten ist mehr als nur unverschämt. Von einem etwaigen Missverständnis kann hier auch keine Rede mehr sein, es handelt sich schlichtweg um eine erneute vorsätzliche Falschdarstellung.

Mentzel bekräftigt aber nicht nur wider besseren Wissens die abstrusen Inhalte der NNA-Meldungen, er entblödet sich darüberhinaus nicht, eine noch abenteuerlichere Verschwörungsvariante in Betracht zu ziehen. Nach wie vor ist er angeblich davon überzeugt, Zander habe vollkommen unaufgefordert in das Verfahren eingegriffen, es sei denn, wie er nun ergänzt, die beiden Gutachter Husmann-Kastein und Lichte hätten ihn dazu veranlasst. (ebd.) Der Tatbestand, dass der Wissenschaftler der Behörde nach Absprache einen Aufsatz zuschickte, scheint für Mentzel das Allerschlimmste hinsichtlich der Beweggründe für derartiges Handeln zu offenbaren. Die beiden Gutachter haben seiner Auffassung nach ohnehin alle Fäden in der Hand, steuern Ministerien und Behörden und möglicherweise nun auch den an sich schon suspekten Helmut Zander. Die Regierungsübernahme von Jana Husmann-Kastein und Andreas Lichte steht aus dieser Perspektive vermutlich unmittelbar bevor.

Der Beitrag Michael Mentzels zeigt selbstredend, zu welch grotesken Wahnvorstellungen die Propagandamärchen der NNA unter Anthroposophen führen können, sofern er selber glauben würde, was er schreibt. Zumindest was seinen Umgang mit dem Schreiben der BPjM anbelangt, steht fest, dass der als Publizist agierende Mentzel aus reinem Kalkül handelte. Unter allen Umständen soll an den einmal in die Welt gesetzten Irreführungen festgehalten werden, am Besten, in dem man sie durch weitere handfeste Lügen bereichert, ganz nach der „kreativen“ Maxime: recht und billig ist, was der „Bewegung“ dient. Ob ein derartiges Gebaren die gewünschte Funktion auch erfüllt, ist jedoch fraglich.

Samstag, 23. Februar 2008

Hottentotten und Melancholiker

Rassismus und "Pädagogik" aus einem Guss


„Und so ist es wirklich ganz interessant: Auf der einen Seite hat man die schwarze Rasse, die am meisten irdisch ist. Wenn sie nach Westen geht, stirbt sie aus. Man hat die gelbe Rasse, die mitten zwischen Erde und Weltenall ist. Wenn sie nach Osten geht, wird sie braun, gliedert sich zu viel dem Weltenall an, stirbt aus. Die weiße Rasse ist die zukünftige, ist die am Geiste schaffende Rasse.“
(Rudolf Steiner, Gesamtausgabe - zukünftig GA - , Bd. 349, S. 67)

In der Rudolf-Steiner-Liste (RSL), einer sogenannten "Mailingliste", in der Anthroposophen ihre Meinungen zu verschiedenen Themen per e-mail austauschen, debattiert gerade ein Redakteur der auflagenstärksten anthroposophischen Zeitschrift, „Info3“, mit deren "Webhoster" die Frage, ob es in dem Werk Rudolf Steiners (Begründer der Anthroposophie und ihrer Waldorfschulen) rassistische Elemente gibt oder nicht. Diese Frage beschäftigt ausschließlich Anthroposophen, denn aus wissenschaftlicher Sicht ist sie geklärt (zuletzt Helmut Zander: Anthroposophie in Deutschland, insbes. S. 624 ff.) und von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) behördlicherseits bestätigt.

Felix Hau, Redakteur von Info3, ist zu der Auffassung gekommen, es gäbe tatsächlich "Rassismen" in Rudolf Steiners Menschen- und Evolutionsbild. Christian Grauer, "Webhoster" derselben Zeitschrift, Betreiber der RSL und neuerdings auch anthroposophischer Autor, will von Rassismus in Steiners Werk überhaupt nichts hören. Wie die anthroposophischen Interessensverbände, die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft, der Bund der Freien Waldorfschulen und die Rudolf-Steiner-Nachlassverwaltung, sind nahezu alle Anthroposophen nicht bereit, überhaupt irgendein kritisches Wort in Bezug auf ihren verehrten „Menschheitsführer“ zu dulden.


Felix Hau führte in der Debatte mit seinem Kollegen u.a. ein Zitat von Rudolf Steiner an, in dem es heißt:

„Soll Goethe die gleichen Bedingungen haben wie ein beliebiger Hottentotte? So wenig wie ein Fisch die gleichen Voraussetzungen hat wie ein Affe, so wenig hat der Goethesche Geist dieselben geistigen Vorbedingungen wie der des Wilden.“ (Rudolf Steiner, GA, Bd. 8, S. 47)

Während Hau hier durchaus eine Herabwürdigung der „Wilden“ erkennt, hält Grauer das für abwegig. Grauer ist generell fest entschlossen, noch die unsäglichsten Phrasen Rudolf Steiners als Zeugnisse überlegener "Geisteswissenschaft" (vgl. Zum Geleit) zu preisen. Mutig ergreift er auch in diesem Fall Partei für den gescholtenen Steiner:

„Steiner verwendet den Begriff "Hottentotte" durchweg in seinem Werk (zumindest soweit es in meiner Datenbank zu finden ist, die ja glücklicherweise nicht von kriminellen Heimsuchungen betroffen ist;:-)) synonym für einen ungebildeten oder unzivilisierten Menschen, manchmal auch einfach für Menschen völlig anderer Kultur. Und er verwendet ihn ausschließlich in Vergleichen, d.h. er führt sachlich überhaupt nichts über die Hottentotten oder irgend welche rassentheoretischen zusammenhänge aus.“ (Christian Grauer, RSL, 22.02.2008)

Nicht nur keinen Rassismus, auch keinerlei Hierarchisierung fände sich in Steiners Äußerungen über die „Hottentotten“, zumindest nicht in seiner eigenen Datenbank, die nicht von Kriminellen destruiert wurde, meint Grauer. Damit spielt er auf die Tatsache an, dass die Volltextsuche der Rudolf-Steiner-Gesamtausgabe im Internet seit ca. einer Woche nicht mehr öffentlich zugänglich ist. Die Rudolf-Steiner-Nachlassverwaltung begnügt sich diesbezüglich mit der Schreckensmeldung:

"Die Seite musste wegen krimineller Attacken geschlossen werden. Weitere Informationen folgen." (GA-Volltextsuche Die Meldung erscheint, wenn registrierte Benutzer versuchen, sich einzuloggen)

Was auch immer damit gemeint sein soll, geschlossen wurde die Volltextsuche von den Betreibern der Seite, der Rudolf-Steiner-Nachlassverwaltung, und nicht von etwaigen „Hackern“, die die Seite lahmgelegt hätten, wie es der Hinweis suggeriert. Es soll offenbar der Eindruck erweckt werden, Kritik an Rudolf Steiner führe zu kriminellen Handlungen. Für die Kritiker sieht es hingegen so aus, dass die Nachlassverwalter es satt haben, dass nicht nur ideologisch zuverlässige Mitstreiter in den Werken des „Meisters“ stöbern können. Es ist doch zu peinlich, wenn etwa die Zitierkünste der anthroposophischen Wortführer unmittelbar überprüft werden können. (vgl. Falsche Propheten)

Da die Online-Volltextsuche der Steiner Gesamtausgabe gerade abgeschaltet wurde, möchten die Nachrichten aus der Welt der Anthroposophie hier das etwas dürftige Privat-Archiv von Herrn Grauer mit einigen Zitaten ergänzen. Zu „Hottentotten“ äußerte sich Steiner in der Tat mehrfach, u.a in folgender Weise:

„So wie die höhere Tierart von den untergeordneten Gebilden der Tiere auf dem physischen Gebiete sich unterscheiden, so unterscheidet sich die Seele des Genies von der Seele des Hottentotten auf seelischem Gebiete.“ (GA, Bd. 52, S. 184)
„Wer mit offenem Geistesauge die Entwickelung der Menschheit verfolgt, der weiß, dass es innerhalb des Geisteslebens der Menschheit ebenso eine Entwickelung gibt wie innerhalb der physischen Natur. So wie es innerhalb der physischen Natur Wesenheiten gibt, die im Dunklen tappen, und andere, die im Dunklen tappen und außerdem, hören und so weiter, so gibt es auch im geistigen Leben alle Abstufungen zwischen der unentwickelten Seele eines Hottentotten und der Genie-Seele eines Goethe oder Newton. Wir sehen also, welch gewaltige Unterschiede bestehen, sowohl in der Abstufung der Sinnesentwickelung als auch in der Skala der Geistesentwickelung. Es gibt hochentwickelte Naturen in der Menschheit, und diejenigen, weiche sie gefunden haben, wissen davon Zeugnis abzulegen. Diese großen Naturen sind die Führer in der geistigen Entwickelung.“ (Rudolf Steiner, GA, Bd. 52, S. 228)
„Sie können ein bedeutender europäischer Bildungsmensch sein. Wenn Sie aber zu den Hottentotten Ihre Bildung tragen wollen, müssen Sie die Hottentottensprache lernen. So müssen auch hohe Wesenheiten, die heruntersteigen, wenn sie die Menschheit führen wollen, sich einverweben die Kräfte, durch die sie auf der Erde zu den Menschen sprechen können.“ (Rudolf Steiner, GA, Bd. 109, S. 52)

Für Rudolf Steiner ist „Hottentotte(n)“ ein Synonym für „Neger“, resp. die schwarze „Rasse“, die auf seiner imaginierten evolutionären Stufenleiter ganz weit unten steht. Die Schwarzen sind zwar rein physisch schon Menschen, werden also von Steiner nicht dem Tier- oder Pflanzenreich zugeordnet, haben aber ansonsten mit den Weißen nur wenig gemein, sind diesen unendlich weit unterlegen und sterben schließlich aus. Die „weiße Rasse“ ist hingegen die zukünftige, „die am Geiste schaffende Rasse.“ Deshalb gibt es eben weiße Menschheitsführer, von denen Rudolf Steiner selbstredend der vortrefflichste ist, da er dank seiner hellseherischen Kräfte über exklusives „kosmisches“ Wissen verfügt. Wo es Führer gibt, bedarf es aber natürlich auch der zu führenden. Das sind alle außer Steiner selbst, in diversen Abstufungen, von den weißen Anthroposophen seiner Gefolgschaft, bis hinab zu den „Hottentotten“.

Steiner ist nicht schwer zu verstehen, es ist nur schwer schönzureden, was er von sich gab. Anthroposophen verwenden hierauf viel Kraft. Notfalls ist es alles irgendwie „geistig“, „seelisch“, „spirituell“ gemeint, ganz anders, ja gerade umgekehrt zu verstehen als es schwarz auf weiß zu lesen ist, als wäre der ansonsten unfehlbare Hellseher Rudolf Steiner vollkommen unfähig gewesen, sich auch nur halbwegs verständlich zu artikulieren - ja, als habe er seine wahre Menschenliebe in aller Bescheidenheit hinter einem kruden Rassismus versteckt, so dass es nur noch anthroposophische Interpretationsakrobaten verstehen, den guten, wahren Kern wieder hervorzuzaubern. Nur kann das angesichts des Schriftguts Rudolf Steiners auch mit der größten Anstrengung nicht gelingen.

Steiner glaubt zum Beispiel über ganz außergewöhnliche Erkenntnisse hinsichtlich der biologischen Beschaffenheit verschiedener menschlicher „Rassen“, aufgrund ihres „Drüsensystems“ zu verfügen:

"Da haben wir in allem, was wir als Saturn-Rasse zu bezeichnen haben, in allem, dem wir den Saturn-Charakter beizumessen haben, etwas zu suchen, was sozusagen zusammenführt, zusammenschließt das, was wieder der Abenddämmerung der Menschheit zuführt, deren Entwickelung in gewisser Weise zum Abschluss bringt, und zwar zu einem wirklichen Abschluss, zu einem Hinsterben. Wie sich das Wirken auf das Drüsensystem ausdrückt, sehen wir an der indianischen Rasse. Darauf beruht die Sterblichkeit derselben, ihr Verschwinden. Der Saturn-Einfluss wirkt durch alle anderen Systeme zuletzt auf das Drüsensystem ein. Das sondert aus die härtesten Teile des Menschen, und man kann daher sagen, dass dieses Hinsterben in einer Art Verknöcherung besteht, wie dies im Äußeren doch deutlich sich offenbart. Sehen Sie sich doch die Bilder der alten Indianer an, und sie werden gleichsam mit Händen greifen können den geschilderten Vorgang, in dem Niedergang dieser Rasse." (Rudolf Steiner, GA 121, S. 117)

Aus derselben „kosmischen“ Wissensquelle, der Steiner solche „Einsichten“ verdankt, speisen sich auch seine "pädagogischen" Ansichten, die sich auch durch dieselbe Qualität auszeichnen. (Vgl. Steiner und Waldorf) Genauso souverän wie Steiner menschliche „Rassen“ unterscheidet und qualifiziert, konstatiert er vier menschliche Temperamente, nach denen Schulkinder zu klassifizieren und zu behandeln sind, bis hin zur Sitzordnung. Und er führt diese Temperamente zurück auf – jawohl – die „Drüsen“, die seiner Auffassung nach schon zu innerer „Verknöcherung“ und „Hinsterben“ der amerikanischen Ureinwohner führen mussten. Zum Melancholiker etwa weiß Steiner zu erklären:

"Erst wenn wir wissen, wie die Seele, die hinauf will, der Geist, der in die Weite will, beschwert werden bei einem melancholischen Kinde durch die körperlichen Einlagerungen, die fortwährend aus den Drüsen heraus, den Körper beschwerend, in das übrige Körpergewebe hineinleben, erst wenn wir dieses Schwerwerden und dadurch Gefangennehmen der Aufmerksamkeit von Seiten des Körperlichen richtig verstehen, dann erst kommen wir dem melancholischem Kinde bei." (Rudolf Steiner, GA 305, S.118)

Und wie kommt ein Waldorflehrer einem derart eingestuften Kind bei? Er macht ihm klar, im Unterschied zu großen „Menschheitsführern“, ein ganz banales Geschöpf zu sein, das überhaupt kein Recht hat, traurig zu sein:

"Lässt man ihn das stark merken: ‚Du bist kein solch außerordentlicher Kerl, solche Exemplare gibt es viele, die das oder jenes erleben‘, dann ist das eine sehr starke Beeinträchtigung der Impulse, die gerade zur Melancholie führen. Deshalb ist es gut, ihn besonders mit Biographien großer Persönlichkeiten zu behandeln." (Rudolf Steiner, GA 295, S. 27)

So einfach ist das. Und es kommt noch besser: Steiner und sein Lehrpersonal können die Zuordnung eines Kindes zu einem der Temperamente gleich auf den ersten Blick treffen. Schon die Silhouette eines Menschen reicht dem "Hellseher", um die Einordnung in seine aberwitzigen Schubladen ad hoc zu vollziehen:



„Was ist das? Das ist auch eine Charakterisierung der vier Temperamente. Die melancholischen Kinder sind in der Regel schlank und dünn; die sanguinischen sind die normalsten; die weiche die Schultern mehr heraus haben, sind die phlegmatischen Kinder; die den untersetzten Bau haben, so daß der Kopf beinah untersinkt im Körper, sind die cholerischen Kinder.“ (Bild und Text: Rudolf Steiner, GA, Bd. 295, S. 28)

Nein, auch mit noch so vielen Worten gibt es hinsichtlich des vermeintlich philanthropischen Weltbildes und der angeblich kindgerechten Erziehung im Sinne Rudolf Steiners nichts zu beschönigen. Es ist nicht schwer zu verstehen, was Steiner schrieb und sagte, es ist so erbärmlich simpel, dass jeder, der es nur will, erkennen kann, um was für ein autoritäres und menschenverachtendes Geschwätz es sich handelt.

In der kommenden Woche gedenken die Anthroposophen des Geburtstags ihres 1925 verstorbenen „Führers“. Was er hinterließ und was in mehr als 200 bundesdeutschen Waldorfschulen in die Praxis umgesetzt wird, bietet dagegen für Demokraten und Menschenrechtler wenig Anlass zum feiern.


Montag, 11. Februar 2008

Waldorf vor Gericht

Namen als Markenzeichen

Mit Genugtuung können Eltern, Schüler und Lehrer der bundesdeutschen Waldorfschulen zur Kenntnis nehmen, dass deren Dachverband, der Bund der Freien Waldorfschulen (BFW), sich entschieden gegen einen etwaigen Missbrauch der Namen „Waldorf“ und „Rudolf Steiner“ mit juristischen Mitteln zur Wehr setzt.

Nachdem der ehemalige Waldorflehrer und heutige NPD-Funktionär, Andreas Molau, öffentlich verkündete, im brandenburgischen Rauen ein „Waldorflandschulheim für nationale Familien“ etablieren zu wollen, forderte ihn der BFW zunächst ultimativ auf, sich nicht länger auf Rudolf Steiner und die von ihm begründete „Waldorfpädagogik“ zu berufen. (BFW - Namensmissbrauch) Inzwischen sieht sich der BFW genötigt seine Interessen mittels einer Unterlassungsklage gegen Molau durchzusetzen. Der Verband ist sich sicher:

„Eine Waldorfschule, die auf der Grundlage der von Andreas Molau vertretenen Denkrichtung aufbaut, kann und wird es niemals geben.“ (BFW – Unterlassungsklage)

Eine weitere Klage des Bundes der Waldorfschulen richtet sich gegen die Freie Waldorfschule Kempten. Die bayerische Schule gehört bereits seit 1987 nicht mehr dem Dachverband an und geriet durch Übergriffe von Lehrern auf ihre Schüler in die Schlagzeilen. Der BFW besteht nun darauf, dass auch diese Schule nicht länger das Wort „Waldorf“ im Namen führt. Der Verband distanziert sich von der Prügelstrafe, die Rudolf Steiners Pädagogik wiederspreche und stellt bezüglich der Kemptener Schule fest:

„Die fehlende Mitgliedschaft im Bund der Freien Waldorfschulen bedeutet z.B., dass es weder eine offizielle Teilhabe an der anerkannten Lehrerbildung der Waldorfschulen noch Qualität sichernde Beziehungen gibt.“ (BFW – Kempten)

Im Bund der Freien Waldorfschulen sind derzeit 208 Schulen zusammengeschlossen. Die Organisation versteht sich als „föderative Vereinigung“, die den Waldorfschulen autonome Entscheidungsfreiheit garantiere und gemeinsame Interessen wahrnehme. Zu diesen Interessen zählt für den BFW auch die umfassende Protektion der Namen „Waldorf“ und „Rudolf Steiner“, und zwar nicht nur für pädagogische Dienstleistungen. So hat sich der Verband in Kooperation mit der Firma Käthe Kruse die Bezeichnung „Waldorfpuppe“ markenrechtlich schützen lassen. Kleinstunternehmer, die bislang glaubten durch die Anfertigung und den Verkauf von Puppen mit dieser Bezeichnung keinesfalls etwas Unrechtes zu tun, überraschte der BFW mit rechtsanwaltlichen Abmahnungen, denen sich die prinzipiell solidarischen Delinquenten in der Regel schnell fügten. (Puppenwiege)

Kempten als Symptom


Während nicht ersichtlich ist, welch subtile Gefahr für den Bund der Freien Waldorfschulen durch die Abmahnungen von Puppenbastlern abgewendet werden soll, liegt dies bei den Streitfällen um die Ankündigungen Andreas Molaus sowie dem Namen der Kemptener Freien Waldorfschule auf der Hand. Der Dachverband sieht durch die Kontrahenten das Ansehen der anthroposophischen Schulform insgesamt beschädigt. In beiden Fällen muss nun ein Gericht entscheiden, wer das Recht auf seiner Seite hat. Im Falle des NPD-Strategen ist noch kein Termin bekannt. Ob die aus Sicht des Waldorf-Bundes abtrünnige Kemptener Schule ihren Namen beibehalten darf oder nicht, wird voraussichtlich im März dieses Jahres das zuständige Landgericht entscheiden. Der Rechtsanwalt des BFW, Martin Malcherek, erklärte dazu der Presse:

„Der Ruf der Waldorfschule steht auf dem Spiel … Prügelstrafe ist seit der Gründung der Waldorfschule verpönt … Diese Schule (in Kempten, der Verf.) war immer schon auf einem Sonderweg unterwegs und hat eine sehr eigenwillige Interpretation der Waldorfpädagogik". (Augsburger Allgemeine, 17.1.2008; Der Spiegel, 18.1.2008)

Die erste Waldorfschule wurde 1919 gegründet, gesponsert von dem Zigarettenfabrikanten Emil Moldt (Waldorf-Astoria) und geleitet von dem Begründer der sogenannten Anthroposophie, Rudolf Steiner (vgl. Zum Geleit; Steiner und Waldorf). „Verpönt“ war für Steiner, nicht die Anwendung körperlicher Strafen, sondern eine etwaige Diskussion über diese. Bereits im September 1919 ermahnte der Schulleiter sein Lehrpersonal zum Stillschweigen:

„Aber eines möchte ich Sie doch bitten, dass Sie es recht berücksichtigen. Das wäre das, dass wir als Lehrerschaft selbst — was die anderen machen durch die Kinder, das ist eine Sache für sich —, dass wir als Lehrerschaft versuchen, möglichst nicht unsere Schulangelegenheiten in die Öffentlichkeit hinauszutragen. Ich bin jetzt erst seit Stunden wieder da, aber ich habe schon so viel Geschwätz gehört, wer eine Ohrfeige gekriegt hat und so weiter; es geht schon ins Grenzenlose, dieses Geschwätz durch die Leute hindurch, dass es mir schrecklich war. Nicht wahr, wir brauchen uns nicht zu kümmern, wenn es durch alle möglichen unrichtigen Fugen herauskommt. Da sind wir harthäutig dagegen; aber tragen wir nur ja nicht selber dazu bei. Schweigen wir über alles das, was wir handhaben in der Schule.“ (Rudolf Steiner: Konferenzen, Bd.1, 25.9.1919, GA 300(a), S.73 )

Kurz: Kritik ist prinzipiell illegitim. Jede negative Erwähnung kann nur auf Informationen beruhen, die durch „unrichtige Fugen“ nach außen dringen und damit als „falsch“ anzusehen sind. Dabei ist natürlich nicht die faktische Wirklichkeit der Maßstab, sondern die vermeintlich „höhere Wahrheit“, die Rudolf Steiner zu seinen eigenen Ehren selber ersann. Nach diesem Axiom verfahren die anthroposophischen Verbände und ihre Waldorfschulen bis heute. Im Falle der Kemptener Waldorfschule wurde zum Bedauern der Anthroposophen dennoch bekannt, was nicht nur der Selbststilisierung steinerscher „Pädagogik“ als kinderechter Alternative zu öffentlichen Schulen Hohn spricht, sondern zur Verurteilung mehrerer Lehrer wegen Körperverletzung führte.

Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelte gegen 14 Lehrer der Waldorfschule. Acht der Beschuldigten mussten sich vor Gericht verantworten. Ein Verfahren steht noch aus, drei „Pädagogen“ wurden zu Geldstrafen in Höhe von jeweils mehreren Tausend Euro wegen Körperverletzung verurteilt. Die Waldorflehrer haben u.a. Kinder mit den Köpfen zusammengestoßen und derart heftig an den Ohren gezogen, dass diese einrissen und bluteten. (Mittelbayerische Zeitung, 29.9.2006) Ein Lehrer, der einen Grundschüler mit dem Kopf gegen die Tafel schleuderte, gewährte das Gericht eine relativ milde Geldstrafe von 3500 EURO, weil dieser sich weitgehend geständig und einsichtig zeigte. Zudem, so der Richter, sei

„der Angeklagte nicht nur Täter, sondern auch Opfer dieses Schulsystems, das keine Rücksicht darauf nimmt, dass ein Lehrer ohne pädagogische Befähigung solche Kinder unterrichtet.“ (Mittelbayerische Zeitung, 21.9.2006)

Kein Sonderweg

Indem der Richter dem Angeklagten Lehrer mildernde Umstände aufgrund fehlender Ausbildung zugesteht, verweist der Urteilspruch über Kempten hinaus auf die Eigenheiten der sogenannten „Waldorfpädagogik“ in Theorie und Praxis. Das Urteil über den prügelnden Lehrer ist gleichsam eine Ohrfeige für die „Waldorfbewegung“ und die Schulaufsichtsbehörden. Gewiss werden nicht täglich in jeder Waldorfschule die Kinder in einem solchen Ausmaß physisch misshandelt wie dies in Kempten geschehen ist. Die Ursache dafür ist jedoch nicht in einem vermeintlichen „Sonderweg“ der bayerischen Schule zu sehen, wie der Anwalt des Bundes der Waldorfschulen zu formulieren wusste. Vielmehr wurde hier in besonders krasser Weise deutlich – und vor allem öffentlich -, dass die Waldorfschulen nicht den staatlichen Schulen gleichwertige Einrichtungen mit einer besonderen pädagogischen Ausrichtung sind, sondern anthroposophische Bekehrungsanstalten, die Pädagogik durch Esoterik ersetzen und jede wissenschaftliche Erziehungslehre explizit ablehnen. (vgl. Prange, Klaus: Erziehung zur Anthroposophie. Darstellung und Kritik der Waldorfpädagogik, 3. Aufl., Bad Heilbrunn 2000)

„Waldorfpädagogik“ hat mit Erziehungswissenschaft nichts zu tun. Sie ist allein der Vollzug esoterischer Phantasmagorien eines Mannes, Rudolf Steiners, der sich seinen Anhängern an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert als mit „kosmischem“ Wissen ausgestatteter „Hellseher“ und „Menschheitsführer“ präsentierte. Waldorflehrer sind Steiners „geistigen Schauungen“ verpflichtet. Anthroposophische „Erziehungskunst“ bedarf keiner „akademischen Wissenschaft“ und keiner „formalen Pädagogik“, wie sich Steiner auszudrücken beliebte, sie stützt sich allein auf die Aussagen ihres 1925 verstorbenen Begründers. Alles andere führt aus anthroposophischer Überzeugung nur vom einzig rechten Weg ab. Anstelle fachlicher Qualifikation wird von einem Waldorflehrer ideologische Willfährigkeit erwartet und erbracht, auf Kosten der Schüler.

Kindgerechte Erziehung bedeutet für Anthroposophen keineswegs eine individuelle Förderung unterschiedlich weit entwickelter Schüler, sondern deren Hineinzwängen in die aberwitzigen Schemata, die Rudolf Steiner als fortschrittliche Pädagogik deklarierte. Hierzu gehören insbesondere die Vorstellung von lediglich vier zu unterscheidenden Temperamenten (vgl. Hottentotten und Melancholiker) sowie die vermeintliche menschliche Entwicklung in einem Siebenjahresrhythmus, der den wissbegierigen Kindern der unteren Altersstufen jegliche intellektuelle Beanspruchung verwehrt. In Klassen von 30 bis 40 Schülern haben schüchterne und sensible Schüler kaum eine Chance Gehör zu finden. Jene, die reifer sind und mehr wollen als es Rudolf Steiners willkürliche Schubladen vorsehen, ergeht es nicht besser. Sie sollen schlicht zurückgedrängt werden, auf das Niveau, welches die „spirituelle“ Lehre für sie vorsieht. Hat der Lehrer es mit einem solchen Schüler zu tun, empfiehlt Rudolf Steiner:

„Man stellt ihm Aufgaben, die zu groß sind, und versucht, ihm klarzumachen, wenn er diese übergroßen Aufgaben lösen muss, so ist es deshalb, weil er sich hervortun will. (…) Sie werden sehen, dass Sie den Schüler nach einiger Zeit kuriert haben werden, wenn Sie diese Methoden anwenden.“ ( Rudolf Steiner: Erziehungskunst, GA 295, S. 70).

In der Praxis sieht sich das als Lehrer im Dienste der Anthroposophie wirkende Personal jedoch immer wieder auch zur Anwendung physischer Disziplinierungsmethoden genötigt. Nicht zuletzt auf dem Gebiet der Behinderten-Schulung, derer sich die Anthroposophen gern besonders rühmen, klaffen philanthropische Selbstdarstellung und makabere Realität weit auseinander. Über die Errungenschaften anthroposophischer „Heilpädagogik“, mittels derer behinderte Kinder auf ihre nächste „Reinkarnation“ vorbereitet werden sollen, berichtet der Schulpsychologe Fritz Beckmannshagen:

„Zum Beispiel das Festkleben zappelnder Kleinkinderhände mit Klebeband an den Schultisch; das war selbst mir neu, der ich schon manches gehört habe. Das hundertfache Abschreiben von Sätzen wie ‚Ich darf nicht …‘ ist zwar ein sehr alter Hut, bringt aber in die moderne Behinderten-Pädagogik einen frischen Akzent. Auch das In-der-Ecke-Stehen-Müssen, gegebenenfalls bis zum Einnässen, gehört dazu. Ebenso das Ohrenverdrehen, Haare ziehen und überhaupt die Wiedereinführung der Prügelstrafe in schwierigen Fällen.“ (Beckmannshagen, Fritz: Rudolf Steiner und die Waldorfschulen. Eine psychologisch-kritische Studie, Wuppertal 1984, S. 41 f.)

Die Abbildung ist eine Fotomontage. Es handelt sich um Satire. In dieser Ausführung ist Klebeband auch für den ambitionierten Waldorfpädagogen bisher nicht erhältlich.


Knebelpädagogik

Seit Beckmannshagens Bericht sind gut zwanzig Jahre vergangen und derartige Varianten anthroposophischer „Erziehungskunst“ prägen sicher nicht den Schulalltag sämtlicher Waldorf-Einrichtungen. Gleichwohl orientiert sich das Lehrpersonal der Waldorfschulen nach wie vor an Rudolf Steiners Vorgaben anstelle der modernen Pädagogik. „Verpönt“ (Malcherek) ist grundsätzlich die als formal-materialistisch abgekanzelte Erziehungswissenschaft der letzten hundert Jahre, nicht die Anwendung dieser und dem Gesetzgeber unzulässig geltender Methoden physischer Strafen.

“Was wollen Sie denn machen, wenn Sie Ruhe und Disziplin in die Truppe bekommen müssen !?” (Zit. n. Schreiben an H.-J. Pokall, Schulaufsicht)

Mit diesen Worten rechtfertigte im Spätsommer 2006 der Klassenlehrer der Freien Waldorfschule Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin, Helmut Meisenburg, gegenüber dem Vater einer Schülerin, dass er ungehorsamen Schützlingen während des Unterrichts wiederholt mit Klebeband den Mund verschloss, um sie zum Schweigen zu bringen. Meisenburg verließ bald darauf die Schule. Seine Kollegin, Frau Beate Unterborn, die sich derselben „kindgerechten“ Maßnahmen bediente, um schwätzende Schüler zur Räson zu bringen, und diese zwang, mit verklebtem Mund bis zum Ende des Unterrichts hinter ihrem Stuhl zu stehen, wirkt weiterhin als anthroposophische „Pädagogin“ und Vorstandsmitglied an der Berliner Waldorfschule mit dem progressiven Image.

In der Regel gelangen Informationen über derartige Praktiken nicht an die Öffentlichkeit. Viele Waldorfschulen sorgen, so wie jene in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, mittels Schiedsgerichtsvereinbarungen dafür, dass Eltern glauben, sie hätten gar keine Handhabe gegen Verfehlungen der Lehrerschaft. So heißt es in den Verträgen der Berliner Schule:

„Zwischen dem Verein und den Eltern ist am … ein Vertrag über die Aufnahme des Kindes … in die Freie Waldorfschule Kreuzberg, deren Träger der Verein ist, abgeschlossen worden. Für sämtliche Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien aus diesem Vertrag zukünftig ergeben, schließen die Parteien folgende Schiedsvereinbarung:
§ 1
Die Parteien vereinbaren, dass für die Entscheidung von Streitigkeiten aus dem in der Präambel beschriebenen Rechtsverhältnis nicht die ordentlichen Gerichte, sondern ein nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zusammengestelltes Schiedsgericht zuständig ist …“

Im Streitfall wird den Eltern von den Schulleitungen suggeriert, sie seien nicht befugt, irgendeine externe Stelle über die Zwistigkeiten auch nur in Kenntnis zu setzten. Das ist selbstverständlich falsch. Eine Schiedsgerichtsvereinbarung hat lediglich zur Folge, dass eine etwaige Klage von einem staatlichen Gericht abgewiesen würde, sofern es sich um einen zivilrechtlichen Konflikt handelt, auf den sich die vertragliche Vereinbarung rechtmäßig erstreckt. Keinesfalls können Eltern daran gehindert werden, sich an die Öffentlichkeit oder die Schulaufsicht zu wenden und im Falle strafrechtlich relevanter Handlungen sind selbstverständlich ausschließlich die staatlichen Gerichte zuständig.

Schein und Sein

Die Trägervereine der Waldorfschulen sind „frei“ im Sinne von nichtstaatlich. Die Freiheit der Lehrer, Eltern und Schüler findet in den Waldorfschulen jedoch dort ihre absolute Grenze, wo sie zu der alles determinierenden Weltsicht Rudolf Steiners in Widerspruch steht.

„Die Nachfrage nach dieser Pädagogik mag frei sein und sich im Bewusstsein einer widerrufbaren Entscheidung bewegen, das Angebot selber verlangt Devotion und wird nur ausgeliefert, wenn es auch konsumiert wird. So entsteht das Paradox: In ihrem eigenen Verständnis ist diese anthroposophische Erziehung auf allen ihren Stufen 'Einweihung', aber in der Rezeption ihrer eigenen Anhängerschaft und weit darüber hinaus wir sie als 'Entfaltung' und freundliches Gewährenlassen verstanden. Die anthroposophische Erziehungspraxis funktioniert nach dem Führerprinzip, und zugleich wirbt sie mit den Etiketten und Insignien eines liberalen 'laisser faire – laisser aller'. (Prange, a.a.O., S. 101)
Schon in der Konstituierungsphase einer Waldorfschule, gern als Ergebnis unabhängigen Engagements der Eltern deklariert, sichert sich der Bund der Freien Waldorfschulen mittels sogenannter „Gründungslehrer“ die ideologische Kontrolle. Über die Mitgliedschaft im BFW entscheidet dieser souverän mittels entsprechender Aufnahme- oder Ausschlussverfahren, wobei die Integration in den Dachverband die erforderliche staatliche Anerkennung einer Schule erleichtert. Manfred Leist (vgl. Falsche Propheten) artikuliert die Sichtweise des BFW:

„Das Aufnahmeverfahren des Bundes hat meistens zu einer erheblichen Erleichterung des Gründungsverfahrens bei der staatlichen Schulaufsicht geführt. Es ist mit Sicherheit weit sinnvoller und der Waldorfpädagogik zuträglicher, wenn sich die staatliche Schulverwaltung, die in der Regel keine Vorstellung davon hat, was eine Waldorfschule ist, so weit wie möglich in dem Verfahren zurücknimmt und stattdessen auf die Urteile der zuständigen Organe des Bundes zurückgreift, wie dies oft geschieht.“ (Erziehungskunst, 12/1999)

Das entspricht zwar dem Selbstverständnis der Anthroposophen, demzufolge sie allein zuständig und berufen sind, über die Qualität der Waldorfschulen (wie der Anthroposophie überhaupt) zu befinden, nicht aber den Gesetzesvorgaben der Länder und dem Verfassungsrecht. Auch Schulen in freier Trägerschaft sind keineswegs rechtsfreie Räume und unterstehen der Genehmigungspflicht und Überprüfung durch die staatliche Schulaufsicht. Was Leist zum Ausdruck bringt, ist nichts anderes, als die fortgesetzte und vorsätzliche Verletzung dieser Aufsichtspflicht durch die Schulbehörden. Dass die Anerkennung und Kontrolle der Waldorfschulen tatsächlich seit Jahrzehnten gewissermaßen von den zuständigen Behörden an den ideologischen Interessensverband delegiert wird, ist ein Skandal, der seinesgleichen sucht.