Die Wochenzeitung „Die Zeit“ als Medium der organisierten Anthroposophie – Dorion Weickmanns Besprechung des angekündigten „Schwarzbuch Waldorf“
[Mit Nachtrag vom 23. September 2008]
Es gibt gute Bücher und schlechte, es gibt seriöse Rezensenten und solche, die anderes im Sinn haben als auf Grundlage von Sachkenntnis eine faire Besprechung zu veröffentlichen. Dorion Weickmann betont gerne, dass Sie lediglich selber eine Waldorfschule besucht hätte und Ihre Kinder nun ebenfalls von Anthroposophen unterrichten lasse. Eine Funktionärin der anthroposophischen "Bewegung" zu sein, weist Sie von sich. Nun bekleidet Frau Weickmann zwar kein Amt in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft (AAG) oder dem Bund der Freien Waldorfschulen, aber Sie veröffentlicht sehr zu deren Freude Buchbesprechungen in der Wochenzeitung „Die Zeit“, die gleichlautend sind mit den Stellungnahmen dieser Verbände. Ihre „Rezension“ des „Schwarzbuchs Waldorf“ von Michael Grandt, das dieser Tage im Gütersloher Verlagshaus erscheinen sollte, ist nicht nur im Detail sondern auch im Duktus identisch mit den Verlautbarungen der organisierten Anthroposophie.
Weickmanns Wahrheiten
In der Überschrift bezeichnet die Rezensentin den Autor Michal Grandt als „Dilettant auf Steiners Spuren“. Im Text wartet sie sogleich mit einem klaren Beweis dafür auf, dass nichts anderes zu erwarten war:
„Vor zehn Jahren hat Grandt den Schulgründer Rudolf Steiner (1861 bis 1925) schon einmal ins Visier genommen, und zwar mit niederschmetterndem Ergebnis. Sein Schwarzbuch Anthroposophie, das die weltanschaulichen Hintergründe der Schulen zu erhellen vorgab, strotzte vor Fehlern und verschwand schließlich im Orkus“ (Die Zeit, 11.9.2008)Das vorausgegangene Buch „strotzte vor Fehlern“ und wurde deshalb angeblich vom Markt genommen, so werden auch die Anthroposophen nicht müde zu betonen. Tatsächlich verhielt es sich anders. Die anthroposophischen Organisationen hatten alles unternommen, um das Erscheinen und den Verkauf des „Schwarzbuchs Anthroposophie“ von Guido und Michael Grandt zu verhindern. Dabei gingen sie noch „einfallsreicher“ vor als in anderen Fällen. Die Methode „einstweilige Verfügung“, die gerade im Fall des Skandals um ein anthroposophisches Kinderheim gescheitert ist, wurde auch in diesem Fall in Anschlag gebracht. Darüberhinaus aber wurde so gut wie nichts ausgelassen. Für das Foto von Rudolf Steiner auf dem Einband hatte der Verlag zwar das Druckrecht erhalten, zumal die Schutzfrist 1946 erloschen war, aber der „Verlag am Goetheanum“ machte nun die Rechte des erst 1975 verstorbenen Fotografen geltend. Mit diesen und allen möglichen anderen Finten – und nicht etwa wegen inhaltlicher "Fehler" – sollte die Publikation verhindert werden, die inzwischen in Antiquariaten zu Preisen von 50 bis 100 € gehandelt wird.
Einige der juristischen Tricks mit denen damals vorgegangen wurde, sind übrigens nachzulesen in dem Buch „Waldorf Connection“ derselben Autoren, aus dem Jahr 1999. Dieses Buch zu erwähnen, wäre thematisch und zeitlich näherliegend gewesen, aber es ist noch im Buchhandel zu erwerben und passte einfach nicht in Dorion Weickmanns Konzept. An dieser Stelle könnte noch von Unkenntnis und Leichtgläubigkeit der Rezensentin ausgegangen werden, aber im folgenden macht Frau Weickmann sehr deutlich, dass Sie durchaus absichtsvoll handelt. So verkündet Sie:
„Wahr ist, dass Rudolf Steiner Äußerungen von sich gegeben hat, die nach Auschwitz unerträglich klingen; wahr ist aber auch, dass die Waldorfschulen, die mit den einschlägigen Passagen aus Steiners Werk nie gearbeitet haben, hier längst und überdeutlich auf Distanz zu ihrem Gründervater gegangen sind.“ (ebd.)
Nein, wahr ist, dass Rudolf Steiners Vorstellungen von menschlichen „Rassen“ nicht nur „unerträglich klingen“, sondern es auch sind, und zwar nicht erst „nach Auschwitz“. Und falsch ist es, dass die Anthroposophen hierzu auf Distanz gegangen wären, geschweige denn „längst und überdeutlich“. (Stuttgarter Erklärung) Vielmehr versuchen Sie genau das, was Frau Weickmann hier abermals vorführt, nämlich wieder und wieder zu betonen, dass es sich nur um einzelne sprachliche Entgleisungen handele, die heute am Besten mit einem „zeitgemäßen Vokabular“ (Detlef Hardorp) weiter tradiert werden sollten, da inhaltlich nichts zu beanstanden sei, auch wenn es etwas befremdlich klänge. Dorion Weickmann schreckt dann auch nicht davor zurück, den Historiker Helmut Zander als Gewährsmann ihrer Apologie zu präsentieren:
„Und wahr ist schließlich, dass Steiner sich in den Denkfiguren seiner Zeit bewegt hat und dezidiert »kein Rassist sein wollte«, wie der waldorfkritische Historiker Helmut Zander 2007 in seinem Opus magnum Anthroposophie in Deutschland festgestellt hat.“ (ebd.)
Mit diesem Zitat hatte Weickmann schon einmal versucht, den Zeit-Lesern zu suggerieren, die renommierte Wissenschaft würde Rudolf Steiner hinsichtlich seiner Vorstellungen von menschlichen „Rassen“ entlasten. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Auch wenn Steiner seinem Selbstverständnis nach kein schnöder „Rassist“ sein wollte, sondern sich für einen „höheren“, mit „kosmischem“ Wissen ausgestatteten „Geistesführer“ hielt, der das „Wesen“ der „Rassenunterschiede“ „geisteswissenschaftlich“ erschaut habe, so legt gerade Helmut Zander ausführlich dar, dass Steiner eine konkret ausformulierte „Rassentheorie“ geschaffen habe, die das gesamte anthroposophische Evolutionsverständnis prägt.
„Steiner ordnete die Rassen einer Fortschrittsgeschichte zu, in der beispielsweise heutige Indianer als ≫degenerierte Menschenrasse≪ im ≫Hinsterben ≪ (GA 105,106.107 [1908]) oder schwarze Afrikaner als defiziente Spezies der Menschen- und Bewustseinsentwicklung, als ≫degenerierte≪, ≫ zuruckgebliebene ≪ Rasse (ebd., 106) erschienen. Umgekehrt habe die weiße Rasse ≫das Personlichkeitsgefuhl am starksten ausgebildet≪ (GA 107,288 [1909]). Dies sind nur Kernsatze einer Rassentheorie, die Steiner 1904 erstmals formulierte, um sie 1910 in einem komplexen System und in zunehmender Abgrenzung zu theosophischen Positionen auszufalten. Mit seinem Ausstieg aus der Theosophie hat er diese Vorstellungen keinesfalls uber Bord geworfen, sondern sie 1923 nochmals in Vortragen vor Arbeitern des Goetheanum in vergroberter, ≫popularisierter≪ Form wiederholt, aber ohne Revision im inhaltlichen Bestand. Die weiße war nun ≫die zukunftige, die am Geiste schaffende Rasse≪ (GA 349,67 [1923]).
(…)
Steiner formulierte mit seinem theosophischen Sozialdarwinismus eine Ethnologie, in der die Rede von ≫degenerierten≪, ≫zurückgebliebenen≪ oder ≫zukünftigen≪ Rassen keine ≫Unfälle≪, sondern das Ergebnis einer konsequent durchgedachten Evolutionslehre waren. Ich sehe im Gegensatz zu vielen Anthroposophen keine Möglichkeit, diese Konsequenz zu bestreiten.“ (Helmut Zander, Anthroposophie in Deutschland)
Hat Frau Weickmann das vielleicht überlesen? Stellt Sie die Ergebnisse des Wissenschaftlers für die Leser der Wochenzeitung versehentlich auf den Kopf? Nein, im Dezember 2007 moderierte Dorion Weickmann in einer Berliner Waldorfschule ein Streitgespräch zwischen dem Historiker Zander und dem Anthroposophen Johannes Kiersch. Dabei hat Zander seine Position erneut deutlich gemacht, und zwar sehr zum Unwillen der Moderatorin, die dessen Darlegungen nun öffentlich wiederholt und vorsätzlich ins Gegenteil verkehrt.

Tafelbild Rudolf Steiners. Der Historiker Helmut Zander ließ diese Skizze des „Geistesführers“ Rudolf Steiner während einer Diskussion an die Wand projizieren. Die Anwesende Dorion Weickmann möchte davon überhaupt nichts wissen.
Ein Buch wird kommen
Für Dorion Weickmann ist der rassistische Irrsinn nur eine „kurvenreiche Sprache“, die heute vielleicht etwas „befremdlich“ auf Nicht-Anthroposophen „wirke“, aber:
"Dennoch teilen viele Eltern Steiners Überzeugung und pädagogisches Leitmotiv, dass in jedem Kind »verborgene Möglichkeiten schlummern, die erweckt werden können". (Die Zeit, 11.9.2008)
Die meisten Eltern teilen Rudolf-Steiners Erweckungs-Vorstellungen ganz und gar nicht. Viele glauben nur irrtümlich, in Waldorfschulen/Rudolf-Steiner-Schulen eine Alternative zu etwaigen Mängeln öffentlicher Schulen zu finden. Das esoterische Konzept dieser anthroposophischen Einrichtungen wird von deren Befürwortern, wie Dorion Weickmann, bewusst verschwiegen. Auf den sogenannten „Informationsabenden“ dieser Schulen wird alles getan, um die wirkliche Ausrichtung der Schulen nicht durchblicken zu lassen. Hierin besteht das tatsächliche Ärgernis für Weickmann bezüglich des „Schwarzbuchs Waldorf“ und anderer kritischer Publikationen: Sie werfen einen Blick hinter die schöne Fassade und das erregt den Zorn der „Bewegung“, die damit ihre Bemühungen konterkariert sieht.
Wie in ausnahmslos allen anderen Fällen auch, versuchte die organisierte Anthroposophie nicht nur den Autor des „Schwarzbuchs“ möglichst heftig zu diffamieren, sondern dessen Veröffentlichung mit juristischen Mitteln zu verhindern. Der Bund der Freien Waldorfschulen war wie immer bestrebt, die Auslieferung des Buchs mittels einer einstweiligen Verfügung zu verhindern. Die fadenscheinige Begründung dafür reichte jedoch nur dazu, dass der Verlag mittels einer dem Buch beigefügten Erklärung vorübergehend auf die Differenzen unterschiedlicher Auflagen eines Standardwerks der „Waldorfpädagogik“ hinweisen muss. Das Gütersloher Verlagshaus legt dagegen selbstverständlich Widerspruch ein.
"Waldorfpädagoge" Gabert. Die Abbildung zeigt die 7. Auflage seines Buches von 1979. Die Anthroposophen möchten gerichtlich verbieten lassen, dass aus diesem Buch zitiert werden darf, wenn das Zitat ihnen nicht genehm ist. Schmerz hat für den Pädagogen den guten Sinn der Läuterung.Es ist allerdings damit zu rechnen, dass weitere Verfügungen und anderes mehr als Mittel eingesetzt werden, die Kritik im Namen Rudolf Steiners zu unterbinden. Zu welchem Termin das Buch ausgeliefert werden kann ist daher zur Zeit noch unklar. Der Bund der Freien Waldorfschulen spricht von etlichen, nicht hinnehmbaren Fehlern in dem „Schwarzbuch Waldorf“. Was aus anthroposophischer Sicht korrekt ist, dafür finden sich in den vorausgegangen Beiträgen zahlreiche Beispiele. Die letzte Kostprobe lieferte Frau Weickmann mit Ihrer „Rezension“ in der „Zeit“. Der Wochenzeitung empfehlen wir, das Thema „Anthroposophie“ zukünftig einfach durch die Verlautbarungen des Bunds der Freien Waldorfschulen im Wortlaut abzudecken. Das wäre nicht nur billiger, sondern den Lesern gegenüber auch ehrlicher als eigens die Dienstleistungen Dorion Weickmanns in Anspruch zu nehmen und den Lesern vorzugaukeln, es handle sich um unabhängige oder gar kritische Meinungsäußerungen.
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Anhang:
Pressemitteilung des Gütersloher Verlagshauses
München/Gütersloh 16.09.2008
Am 11. September 2008 hat das Landgericht Stuttgart dem Gütersloher Verlagshaus durch Einstweilige Verfügung untersagt, das Buch des Autors Michael Grandt „Schwarzbuch Waldorf“ anzubieten, auszuliefern oder zu verbreiten, soweit es zum Thema des Verhältnisses der Waldorfpädagogik zu körperlichen Strafen in den Waldorfschulen aus dem Buch „Die Strafe als Selbsterziehung und in der Erziehung des Kindes“ von Erich Gabert zitiert, ohne dabei nachfolgend näher bezeichnete gerichtliche Auflagen zu beachten. Der Verlag bedauert, dass der Bund der Freien Waldorfschulen das Angebot des Verlages zu einem klärenden Gespräch über angebliche falsche, in Wirklichkeit nie auch nur ansatzweise substantiierte Tatsachenbehauptungen ausgeschlagen und stattdessen gerichtliche Hilfe gesucht hat. Souveränität im Umgang mit Kritikern sieht anders aus, entsteht doch so der Verdacht, dass ein grundsätzlich missliebiges Buch in Gänze verhindert und ein renommierter Autor mundtot gemacht werden soll.
Der Verlag wird diesen durchsichtigen Versuch der Beeinflussung der öffentlichen Diskussion über die kontroverse, in Michael Grandts Buch thematisierte Frage, ob die Waldorfschulen Weltanschauungsschulen sind, mit allem Nachdruck zurückweisen. Deshalb wird der Verlag gegen die Einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen. Bis zu einer positiven Entscheidung über den Widerspruch wird das Buch mit einem klarstellenden Hinweis ausgeliefert, der den gerichtlichen Auflagen entspricht.
Ein Kritikpunkt des Gerichts war, dass im Schwarzbuch nur Passagen aus dem Buch von Gabert, immerhin von 1951 bis 1993 in zehn Auflagen als Band 1 der Schriftenreihe der Pädagogischen Forschungsstelle beim Bund der Freien Waldorfschulen erschienen, zitiert werden, die sich zustimmend zu körperlichen Strafen äußern. Eindeutig der Anwendung körperlicher Gewalt zustimmenden Passagen bei Gabert wie zB „Das Schmerzerlebnis [hat] eine seelisch-reinigende und zugleich eine das Bewusstsein aufweckende und aufhellende Wirkung. Dabei kann solcher Schmerz in der Strafe von der aller verschiedensten Art sein. Er kann rein physischer Schmerz sein, wie bei einem Schlage, einer Ohrfeige.“ müssten, so das Gericht, zukünftig auch Passagen gegenübergestellt werden, in denen Gabert die negativen Folgen körperlicher Gewalt erörtert.
Im Schwarzbuch muss zukünftig weiter klargestellt werden, dass 1993 eine Neubearbeitung des Gabert-Buchs durch einen Autor Kniebe erfolgte, in der körperliche Strafen ausdrücklich abgelehnt werden. Interessanterweise aber nennt das Vorwort der Neubearbeitung Gaberts Fassung trotz der teilweisen Abkehr von dessen Thesen zur körperlichen Gewalt weiterhin einen „Klassiker der Literatur zur Waldorfpädagogik“ und ein „verdienstvolles Buch“. Und die oben zitierte Passage Gaberts zur körperlichen Gewalt schreibt Kniebe trotz seiner Ablehnung körperlicher Gewalt im Übrigen nur eher dezent um zu: „Das Schmerzerlebnis [hat] eine seelisch-reinigende und zugleich eine das Bewusstsein aufweckende und aufhellende Wirkung. Dabei kann solcher Schmerz in der Strafe von der aller verschiedensten Art sein. Der rein physische Schmerz, wie beim Schlag, bei der Ohrfeige, kommt wohl in den seltensten Fällen wirklich in Betracht.“
Schließlich muss nach dem Wunsch des Gerichts klargestellt werden, dass sich die Verlagswerbung des überarbeiteten Gabert-Werkes („Georg Kniebe hat das Buch – bereits in mehreren Auflagen erschienen und zu einer unverzichtbaren Grundlage der Waldorfpädagogik geworden – grundlegend aktualisiert und durch eigene Überlegungen ergänzt“) nicht mehr auf die Gabert-Fassung, sondern ausschließlich auf die Kniebe-Neubearbeitung beziehen soll. Der Verlag wird diesen Hinweis beachten, jedoch seine entgegenstehende, der Sprachlogik folgende Auslegung der Reichweite der Verlagswerbung gerichtlich verteidigen.
Nachtrag
Noch bevor das „Schwarzbuch Waldorf“ ausgeliefert konnte, haben die Anthroposophen eine „Leserinitiative“ (sic!) gegründet, mit der auf Zeitungsredaktionen gegen die Publikation eingewirkt und Besprechungen im Internet massenweise in ihrem Sinne kommentiert werden sollen.
Unterdessen hat der Verlag bekanntgegeben, dass das Buch nun im Handel erhältlich ist.
Pressemitteilung des Gütersloher Verlagshauses
München/Gütersloh 23.09.2008
Am heutigen Tage hat das Gütersloher Verlagshaus wie geplant das „Schwarzbuch Waldorf“ des Journalisten Michael Grandt an seine Buchhandelskunden ausgeliefert. Damit ist das Buch (ISBN 978-3-579-06995-1) ab sofort im Buchhandel erhältlich. Falsch ist deshalb die vom Bund der Freien Waldorfschulen (BFW) veranlasste dpa-Meldung vom 19.9.2008, wonach es dem BFW gelungen sei, die Auslieferung des Schwarzbuch Waldorf mit juristischen Mitteln zu stoppen.
Eine in Bezug auf das Schwarzbuch auf Antrag des BFW ergangene Einstweilige Verfügung vom 11. September 2008 sprach gerade kein Vertriebsverbot des Schwarzbuchs Waldorf aus, sondern verlangte lediglich einige wenige ergänzende Angaben zum Thema „Waldorf-Erziehung und körperliche Gewalt“. Diese Ergänzungen konnten noch in die Druckauflage integriert werden. Der Verlag hat gegen die gerichtliche Verfügung gleichwohl Widerspruch eingelegt, über den am 16. Oktober 2008 vor dem Landgericht Stuttgart öffentlich verhandelt wird.
Dies wird unter anderem Gelegenheit zur Erörterung der Frage geben, weshalb der BFW eigentlich seit Jahrzehnten ausgerechnet als Band 1 der Schriftenreihe seiner Pädagogischen Forschungsstelle einen Erziehungsratgeber zum Thema „Strafe“ führt, bei dem es zum Beispiel auch in der aktuellen Ausgabe unter der Kapitelüberschrift „Schmerzen“ heißt: „Jedermann kennt den körperlichen Schmerz. Er kann eine erzieherische Funktion haben; […] Jemandem bewusst Schmerzen zuzufügen, wird den Menschen heute immer unsympathischer.“
Das Gütersloher Verlagshaus wird sich auch weiterhin allen durchsichtigen Versuchen des BFW widersetzen, ein wichtiges und offenbar den Nerv Vieler treffendes Buch diskreditieren und mit juristischer Hilfe der interessierten Öffentlichkeit vorenthalten zu wollen.
Deshalb weist der Verlag auch den Vorwurf des BFW zurück, wesentliche Aussagen des Schwarzbuchs enthielten entweder keine oder veraltete oder falsch zitierte Quellen. Ebenso wendet sich der Verlag gegen den Versuch des BFW, den Autor persönlich zu diskreditieren, indem auf eine mehr als zehn Jahre zurückliegende, andere österreichische Buchveröffentlichung verwiesen wird, bei der einige wenige Passagen wegen des sehr speziellen ausländischen Zivilprozessrechts und aus Gründen des Quellenschutzes nicht aufrechterhalten werden konnten.

7 Kommentare:
TV Tipp:
So 05.10.2008 23:05 (ARD)
ttt - titel thesen temperamente
Themen: In deutschen Reihenhäusern - Ausstellung in München|Anklage
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Bugliosi|"Willkommen bei den Sch'tis" - Ein Kinofilm verzaubert die
Franzosen|Amy MacDonald - Der neue Star am englischen Pop-Himmel|Das
"Schwarzbuch Waldorf" von Michael Grandt
Kulturmagazin
Moderation: Dieter Moor
Dauer ~30 min, bis 23:35
tja, war wohl nichts. Auf der ttt HP stteht nur lapidar
Thema: Schwarzbuch Waldorf
Aus redaktionellen Gründen kam dieses Thema in der Sendung vom 05. Oktober 2008 nicht vor.
Diese "redaktionellen Gründe" würden mich brennend interessieren. Ich werd die mal anmailen (und ich wünschte mir, viele würden das tun), aber ohnehin wohl keine ehrliche Antwort erhalten. Die haben sicher grandios den A**** eingezogen vor Drohungen.
Aus den Ankündigungen zu dem Beitrag in ttt geht nicht hervor, in welche Richtung die Berichterstattung gehen wird. Da zu unterstellen, die hätten den A**** eingezogen, zeugt von einer gewissen Voreingenommenheit.
Zu der Verhandlung des LG Stuttgart vom 16. Oktober hat der Verlag eine Presseerklärung herausgegeben:
Presseerklärung Gütersloher Verlagshaus zur Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart
Verlag und Bund der Waldorfschulen schließen Vergleich
Am 16.10.2008 fand vor dem Landgericht Stuttgart die Verhandlung über den Widerspruch des Gütersloher Verlagshauses gegen eine vom Bund der Freien Waldorfschulen (BFW) erwirkte einstweilige Verfügung gegen vereinzelte Passagen des Waldorf-kritischen „Schwarzbuch Waldorf“ von Michael Grandt statt.
Da der Verlag die seines Erachtens völlig nebensächlichen Ergänzungswünsche des Gerichts zu dem im Schwarzbuch angesprochenen Thema körperliche Gewalt und Waldorfpädagogik längst mit einem Einlegeblatt erfüllt hat, schlossen Verlag und BFW vor Gericht einen Vergleich. Dieser besteht wie üblich bei Gericht in einem wechselseitigen Nachgeben und beinhaltet, dass der Verlag nicht vollständig auf dem ursprünglichen, längst ergänzten Text beharrt und dass der BFW dafür wegen in weiten Teilen abgewiesenen Verbotsantrags 1/3 der Verfahrenskosten zu tragen hat.
Dass der BFW vor diesem Hintergrund in seiner jüngsten Presseerklärung der Wahrheit zuwider bewusst falsch verbreiten lässt, dass ein „Urteil“ ergangen sei, gar „zwei einstweilige Verfügungen“ erwirkt seien und das Schwarzbuch auch „weiterhin nicht erscheinen“ dürfe, ist eine bewusste und dreiste Falschinformation der Öffentlichkeit und wird Gegenstand einer anwaltlichen Unterlassungsaufforderung sein.
Pressemitteilungen des BFW sind ohnehin mit Vorsicht zu lesen. So steht am Ende seiner jüngsten Erklärung der hehre, vorliegend vom BFW selbst ad absurdum geführte Anspruch „Der BFW begrüßt grundsätzlich auch kritische Auseinandersetzungen mit der Theorie und Praxis der Waldorfschulen.“ Das Gütersloher Verlagshaus als Verleger des Waldorf-kritischen „Schwarzbuch Waldorf“ von Michael Grandt kann darüber, wie wenig der BFW diesem selbst gesetzten Grundsatz gerecht wird, angesichts der panischen, polemischen und in jeder Hinsicht unsouveränen Reaktion des BFW auf das Schwarzbuch nur staunen. Mit Befremden nahm der Verlag jedenfalls zur Kenntnis, dass die offiziell so kritikfreudigen Vertreter des BFW in einer Sitzungspause nichts weniger vom Verlag verlangten, als dass „dieses Buch vom Markt verschwinden müsse“.
Bezüglich weiterer vom BFW angegriffener Tatsachenfeststellungen des Autors steht eine gerichtliche Entscheidung noch aus, bis dahin kann das Buch auch diesbezüglich weiterhin ungehindert vertrieben werden. Hier geht es um absolute Kleinigkeiten, wie etwa der Frage, ob der Autor ein Komma richtig gesetzt hat oder ob der vom Autor verwendete Begriff der Gleichartigkeit (der Waldorflehrerausbildung) etwas anderes bedeutet als Gleichwertigkeit. Der Justitiar des Gütersloher Verlagshauses, Rainer Dresen, sprach vor Gericht angesichts der Qualität und Quantität der vom BFW nun tatsächlich gerichtlich geltend gemachten Punkte und der vorher öffentlich behaupteten, angeblich 120 Fehlerstellen von Peanuts. Deren Vorbringen durch den BFW zeige, dass alle anderen, viel wichtigeren und bezeichnenderweise unwidersprochen gebliebenen Aussagen des Autors dann im Umkehrschluss zutreffen. Würden derartig überspannte Anforderungen wie sie das Stuttgarter Gericht vorliegend für das „Schwarzbuch“ aufstellt, auch für andere Sachbücher gelten, könne man sich, so Dresen, das Verlegen kritischer Bücher in Zukunft sparen.
Eine weitere der verhandelten Fragen war, ob Waldorfschulen an der Pisa-Untersuchung teilgenommen hatten. Der Autor hatte hierzu im Schwarzbuch keinen geringeren als den Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes zitiert, dessen seit über einem Jahr vom BFW unwidersprochen hingenommene Aussage dazu lautete: „An der Pisa-Studie waren Waldorfschulen – aus welchen Gründen auch immer – nicht beteiligt.“ Nun behauptete der BFW, dass gleichwohl einzelne Schulen beteiligt gewesen sein sollen. Eine Klärung jener Frage konnte in der Verhandlung nicht erfolgen, ein präsenter Zeuge aber behauptete, von der Pisa-Organisation die Nicht-Teilnahme der Waldorfschulen ebenfalls bestätigt erhalten zu haben.
Weshalb der BFW weiterhin meint, dass die von ihm bisher benannten Textstellen nur „ ein Bruchteil dessen sind, was am Schwarzbuch als verfälschend, irreführend oder schlichtweg falsch zu werten ist“ bzw. warum er sich dann auf die Geltendmachung dieser wenigen Kleinigkeiten beschränkt hat, bleibt sein Geheimnis. Das Gericht jedenfalls machte klar, dass weitere als die beantragten Verfügungen nicht mehr ergehen werden.
@ ezra
Hier erhältst du eine Antwort zu deiner ttt-FRAGE:
http://www.offenes-presseportal.de/bildung_karriere/waldorf_sorgt_fuer_aufsehen_54641.htm
Und hier gibt es zwei Interviews mit Michael Grandt zum "Schwarzbuch Waldorf":
http://blog.ebook-insel.de/2008/10/30/schwarzbuch-waldorf-ein-interview-mit-dem-autor-michael-grandt/
http://derstandard.at/?url=/?id=1224776558261
Hallo Frau Reihl,
Ezras Frage sehen wir in dem Presseportal, auf das Sie verlinken, nicht beantwortet.
Warum der Bericht kurzfristig abgesetzt wurde, ist nach wie vor unklar. Auf Anfragen von mehreren Zuschauern gab es unterschiedliche Antworten der ARD und des MDR, die an uns weitergeleitet wurden und die einander widersprechen.
Der ttt-Redakteur des MDR, Jens-Uwe Korsowsky, erklärte z.B., der nachträglich von „artour“ im MDR ausgestrahlte Bericht sei
„mit unserer juristischen Direktion textlich an zwei Stellen überarbeitet worden und entspricht in seiner Aussage und Haltung dem Autoren, der davon Kenntnis hat.“
Der Autor, Tilman Jens, versichert dagegen in anthroposophischen Foren, es seien keinerlei Änderungen vorgenommen worden.
Tilman Jens kennt sich, wie er ebenfalls selber sagt, mit Rudolf Steiner und der Anthroposophie überhaupt nicht aus. Das war seinem zusammengeschluderten Bericht auch unschwer anzumerken. Besonders übel darin ist jedoch die Behauptung von Jens, Grandt
„zitiert aus einem einschlägigen Lehrbuch. Dort steht in der Tat geschrieben: ‚Wenn man sagen wollte, es sei unter allen Umständen falsch, ein Kind zu schlagen, so wäre das lebensfremd.‘ Das riecht nach Skandal. Nur: Das Prügel-Argument stammt von einem fiktiven Lehrer, der im Waldorflehrbuch Absätze später zweifelsfrei widerlegt wird.“
Gemeint ist damit ein „Lehrbuch“ von Erich Gabert, dessen Inhalt auch Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Bund der Freien Waldorfschulen und Autor/Verlag war.
In dem gesamten Buch gibt es jedoch keineswegs einen „fiktiven Lehrer“, der angeblich auch noch „zweifelsfrei widerlegt“ würde. Der Hauptvorwurf, den Tilman Jens gegen Michael Grandt ins Feld führt, ist ein reines Phantasieprodukt. Der Vorwurf nachlässiger Recherche trifft hier nicht Grandt, sondern Jens.
Tilman Jens sieht darin aber keineswegs einen Anlass, seine nachweislich absurd falsche Anschuldigung zu revidieren und sich für diese Unverfrorenheit zu entschuldigen.
Vielmehr hält er es für angebracht, kein Wort darüber zu verlieren, dass er die Öffentlichkeit schlichtweg desinformiert hat und wirft Michael Grandt hochnäsig vor, die Grammatik der deutschen Sprache nicht zu beherrschen.
So bleibt als Ergebnis dieses Fernsehberichts eigentlich nur eines festzuhalten: dass sich Tilman Jens ganz entschieden vom seriösen Journalismus verabschiedet hat.
Hallo,
Danke für die erläuternde Hintergrunderklärung.
Ich wollte auf zwei konträre Aussagen, die Zuschauer auf Nachfrage von der ttt-Redaktion erhalten haben, hinweisen:
Version 1, Zitat:
"Der Autor des "Schwarzbuch Waldorf" erhebt in seinem Buch schwere Vorwürfe gegen Waldorfschulen. Unsere Recherchen und Gespräche ergaben, dass der Autor wesentliche Thesen seines Buches nicht belegen kann, weshalb wir eine weiterführende Recherche für notwendig hielten. Der Beitrag in seiner gegenwärtigen Form erwies sich nach Einschätzung unserer Redaktion als nicht relevant genug für die Sendung ttt am Sonntagabend. Interessierte Zuschauer können ihn jedoch in einer überarbeiteten Fassung am 09.10.2008 im Kulturmagazin "artour" um 22.05 im MDR sehen."
und Version 2, Zitat:
"…, es ist immer unangenehm, wenn ein Beitrag zwar angekündigt , aber dann doch nicht rechtzeitig fertig wird.
Der Film soll jetzt am kommenden Donnerstag beim MDR Kulturmagazin Artour ausgestrahlt werden. .."
Liebe Grüße,
Elke Reihl
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