Freitag, 11. Juli 2008

Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung

KJHE „Alte Ziegelei“ Rädel -Theorie und Praxis anthroposophischer Kinderbetreuung


Viele Kinder haben aus den verschiedensten Gründen psychische Probleme, die weder sie selbst noch ihre Eltern zu lösen vermögen. Hilfe versprechen sich die Betroffenen von staatlich anerkannten und empfohlenen Einrichtungen, in denen solche Kinder von pädagogisch und psychologisch ausgebildetem Personal professionell betreut und therapiert werden. Die Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung (KJHE) „Alte Ziegelei“ im brandenburgischen Rädel ist ein Heim, das diese Aufgabe erfüllen soll. Am Donnerstag vergangener Woche (2.7.2008) berichtete der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) in einem Beitrag des Magazins „Klartext“ über die KJHE. Die Moderatorin leitete den Bericht mit den Worten ein:

„Hier gilt angeblich der Grundsatz von Rudolf Steiner, dem Begründer der Waldorf-Pädagogik: ‚Das Kind in Ehrfurcht aufnehmen, in Liebe erziehen und in die Freiheit entlassen.‘ Soweit die Theorie. Doch die Praxis sieht offenbar anders aus …“

Auch die „Theorie“ des Anthroposophie und Waldorfschulengründers Rudolf Steiner (Vgl. Zum Geleit) sieht jedoch „anders aus“ als der zitierte Werbeslogan, hinter dem sie sich verbirgt. Rudolf Steiner war kein Pädagoge und kein Psychologe. Steiner verstand sich selber als „Hellseher“, der seine Eingebungen direkt aus dem „Kosmos“ erhielt. Von einer Theorie kann bei Steiner überhaupt nicht gesprochen werden. Was er über die Erziehung von Kindern schrieb, ist ein Konglomerat esoterischer Lehrsätze, die jeder rationalen Grundlage entbehren.


Steiner proklamierte siebenjährige Entwicklungsphasen und vier unterschiedliche Temperamente von Kindern, nach denen diese zu behandeln seien. (Vgl. Hottentotten und Melancholiker) Es sind diese absurden Postulate, die der KJHE als „Pädagogischer Ansatz“ dienen. (KJHE) Nach Steiner sind lebende Kinder nicht zum ersten und einzigen Mal auf der Welt. Krankheiten sind für Steiner eine Strafe aus einer Verfehlung in einem früheren Leben. Behinderte gelten Anthroposophen als „Trottel-Inkarnationen“, wie sich der „Waldorfpädagoge“ Johannes Kiersch in einem Streitgespräch mit Helmut Zander im Dezember vergangenen Jahres auszudrücken beliebte. (Waldorfschule Berlin Kreuzberg, 5.12.2007)


Behinderte Menschen haben nach anthroposophischer Lehrmeinung in ihrem früheren Leben zu viel gelogen und müssen das im gegenwärtigen Dasein durch körperliche oder seelische Gebrechen büßen. Dieser menschenverachtende Wahnsinn wird allen Ernstes nicht nur in einschlägigen Publikationen verbreitet (Reinkarnation und Karma in der Erziehung, hrsg. v. Heinz Zimmermann, Dornach 2002), sondern auch in den Ausbildungsseminaren für „Waldorfpädagogen“ gelehrt, wie das ZDF bereits vor zwei Jahren berichtete. („Frontal 21“, 18. April 2006)


Ebenso werden auch Entwicklungsschwierigkeiten oder psychische Erkrankungen von Anthroposophen nicht in Hinblick auf das konkrete, reale Kind therapiert. Vielmehr wird ihnen mit wissenschaftsfernen Methoden begegnet, die auf eine vermeintlich übersinnliche „Wesenheit“ des karmisch bestraften Menschen abzielen. Ein menschliches Individuum ist für Steiner und seine Adepten nur ein vorübergehender Aggregatzustand einer ewig währenden kosmischen Existenz. (Vgl. Theos Opfer)


Der Pädagoge soll kein Erziehungswissenschaftler sein, sondern ein „Erziehungskünstler“, der als „geliebte Autorität“ seines Amtes waltet. Er soll nicht von „materialistischer“ Wissenschaft belastet, sondern von Rudolf Steiners „Anthroposophie“ beflügelt werden. Mit anderen Worten: Genau das, was eine Institution wie die KJHE leisten soll und was ihr gesetzlicher Auftrag ist, wird schon in der „Theorie“ explizit abgelehnt. Nicht aus einer Differenz von Theorie und Praxis, sondern gerade aus der programmatischen Umsetzung esoterischer Weltdeutung und deren pervertiertem Menschenbild resultieren die fachlichen und personellen Defizite anthroposophischer Einrichtungen, mit all ihren Folgen.


Es stellt sich daher die Frage, wieso Jugendämter Kinder einem Heim zuweisen, das ihre individuellen Traumata heilen soll, während die Heimbetreiber es gar nicht als ihre Aufgabe ansehen, die Leiden einer singulären kindlichen Individualität zu lindern, sondern den kosmischen Gesetzen von Karma und Reinkarnation zu folgen und anstelle von Fachkräften ein anthroposophisches Weltanschauungspersonal zu bevorzugen, mithin eine vollkommen andere Zielsetzung zu verfolgen als vorgesehen und vorgeschrieben ist. Da gerade diese Kinder unstrittig einer besonders qualifizierten Fürsorge bedürfen und diese auch gesetzlich verankert ist, muss hier von einem eklatanten Verstoß nicht nur der KHJE, sondern auch der zuständigen Behörden, gegen geltendes Recht und humanitäre Grundsätze ausgegangen werden.


Die Dokumentation des RBB

Die KJHE in Rädel wird mit öffentlichen Geldern finanziert, scheut allerdings nichts mehr als die Öffentlichkeit. Gabi Probst, erhielt für Ihren Beitrag der Sendung „Klartext“ des RBB vom 2. Juli 2008 keine Drehgenehmigung. Der Leiter und Geschäftsführer des Kinderheims, Erwin Roth, stand für ein Interview nicht zur Verfügung. Auch die pädagogische Leiterin, Angelika Gilde, war zu keiner Stellungnahme bereit. Schließlich willigte Malcolm Hope vom Vorstand der KJHE ein, auf Fragen von Probst zu antworten.

Stephan Kühne, ehemaliger Lehrer und Mitglied der Heimleitung, berichtete, dass in Rädel HIV-positive Kinder untergebracht seien, ohne dass das Personal davon in Kenntnis gesetzt worden wäre. Hierzu befragte die Journalistin Malcolm Hope und erhielt die Antwort:

„Dazu kann ich auch nichts sagen.“

Die Praktikantin Johanna Niermann berichtete, dass sie über Stunden und Tage auf sich allein gestellt neun Kinder betreuen musste. Hierzu erklärte Hope erneut:

„Es tut mir Leid Frau Probst, dazu kann ich auch nichts sagen.“


Malcolm Hope wusste rein gar nichts zu sagen. Gabi Probst wandte sich an das Landesschulamt Brandenburg, da in Rädel in Kooperation mit der Waldorfschule Potsdam auch Schulunterricht erteilt wird. Die Genehmigung dazu wurde von der Behörde ausgestellt, von einer Verantwortung mochte der Schulamtsleiter jedoch nichts wissen und warf die Journalisten kurzerhand hinaus, nachdem diese gewagt hatten, kritische Fragen zu stellen. Inzwischen hat das brandenburgische Bildungsministerium eingeräumt, dass vier von 16 Erziehern der KJHE keine vorgeschriebene Qualifikation besaßen. Mit anderen Worten: Ein Viertel der Betreuer waren reine „Erziehungskünstler“, die sich ohne fachliche Ausbidung, weniger den Gesetzen der Bundesrepublik als denen Rudolf Steiners „geistiger Welt“ verpflichtet sahen.

Gemäß Rudolf Steiners „Jahrsiebtlehre“ werden Kinder nicht nach Ihren Fähigkeiten und Begabungen unterrichtet und gefördert, sondern nach dem, was der „Hellseher“ für die jeweilige Altersgruppe für angemessen hielt. Die Folgen für ihr Kind beschrieb eine Mutter so:

„Das Schlimmste, was man meinem Sohn angetan hat, dass man ihn unterrichtet hat als Drittklässler. Das ist das Schlimmste. Diese seelische Vernachlässigung, wie er darunter gelitten hat. Wie er gelitten hat, nicht lernen zu dürfen.“


Laut RBB bescheinigten zwei unabhängige Schulpsychologen dem Jungen eine mangelnde Schulbildung bei überdurchschnittlicher Intelligenz. Kurze Zeit nachdem er das Heim verlassen hatte, schaffte er die Aufnahme ins Gymnasium. Andere Kinder litten laut eigenen Aussagen, die von ehemaligen Angestellten der KJHE bestätigt wurden, nicht nur unter psychischen Qualen, sondern auch unter physischen Misshandlungen.

Unter anderem soll ein Mädchen mehrere Tage und Nächte in einem Kellerraum ohne Licht und Schlafgelegenheit eingesperrt worden sein. Ein Junge berichtete, von der pädagogischen Leiterin mit einem Stuhl derart heftig am Kopf getroffen worden zu sein, dass ihm ohnmächtig geworden wäre. Ein anderer beschrieb den sogenannten "Gilde-Griff", benannt nach der pädagogischen Leiterin der KJHE, Angelika Gilde: Ein Kind würde zu Boden geworfen. Auf dem Bauch liegend, setze sich Frau Gilde auf den Rücken des Kindes und ziehe dessen überkreuz um den Hals geschlungene Arme nach hinten, während sie ihr Knie in den Rücken des Opfers presse. Das Kind erleide große Schmerzen und geradezu existenzielle Angst. Stephan Kühne bestätigte, dass „Gilde-Griff“ in Rädel ein geflügeltes Wort des Schreckens sei. Yesha Karmeli, ehemaliger Heiltherapeut der KHJE sagte aus, in einem Fall, hätten drei Mitarbeiter des Heims, darunter die pädagogische Leiterin, ein Kind zwei Stunden lang am Boden liegend festgehalten.

Am Ende ihres Beitrags präsentierte Gabi Probst ein Tondukument der besonderen Art:

„Frau Gilde, aua, ich mag das nicht! Oh manno Frau Gilde, du erdrückst mich! Du tust meinem Finger weh! Bitte, mein Finger wird blau, aua!“

Aus Leibeskräften schrie ein kleines Mädchen diese Worte. Die Lehrerin der Kleinen, Angelika Gilde, drohte daraufhin:

"Du bist jetzt still, sonst muss ich dir den Mund zuhalten, Christina ist jetzt still!“

Wer das Schreien der kleinen Christina gehört hat, wird es so schnell nicht vergessen. Ein Mitschüler hatte die Szene heimlich aufgenommen und seinen Eltern vorgespielt, die das Material dem Sender zukommen ließen. Dreißig Minuten soll Frau Gilde den Angaben der Schüler und Eltern zufolge das Mädchen während des Schulunterrichts vor den Augen der anderen Kinder auf schmerzhafte Art und Weise fixiert haben.

Mehrere Eltern erstatteten inzwischen Strafanzeige gegen Gilde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener in mehreren Fällen. Gilde wurde zunächst untersagt, sich mit Kindern allein in einem Raum aufzuhalten. Nach weiteren Hinweisen und Aussagen hatte das Landesjugendamt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Angelika Gilde wohnt allerdings nach wie vor auf dem Gelände der KJHE.


Die Reaktion der Anthroposophen

Erst nachdem die Behörde die pädagogische Leiterin suspendiert hatte, hielt es die Leitung der KJHE für opportun, die „Pädagogin“ von ihren Aufgaben „freizustellen“, die sie ohnehin nicht mehr wahrnehmen durfte, um dies der Öffentlichkeit so zu präsentieren, als habe die Einrichtung sich auf eigene Initiative zu diesem Schritt entschlossen. Mag man dies noch als kleine Mogelei durchgehen lassen, so sind die weiteren Stellungnahmen der Verantwortlichen in keiner Weise mehr zu billigen. Bereits einen Tag nach der Ausstrahlung des Fernsehberichts hatte der Pressesprecher der Waldorfschulen in Berlin und Brandenburg, Detlef Hardorp, seine ganz andere „Wahrheit“ für die Öffentlichkeit parat. (Waldorf.net)


Inzwischen hat Hardorp für seine aus dem Stehgreif ersonnene Gegendarstellung auch die Unterschriften von Erwin Roth und Malcolm Hope von der KJHE eingeholt. (OpenPR, 4.7.2008) Die offizielle anthroposophische Version sieht jetzt so aus: Es sei ausreichend und bestens qualifiziertes Personal vorhanden. Es habe keinerlei Misshandlungen gegeben. Die schreiende Christina habe auf dem Schoß der Betreuerin gesessen und sei dieser sehr zugeneigt. Kinder, Eltern, Erzieher und Lehrer hätten ihre Schilderungen frei erfunden, weil sie mit der Einrichtung „unzufrieden“ gewesen seien. Sie hätten dann ein „Komplott“ geschmiedet und die Medien wie auch die Staatsanwaltschaft für ihre Zwecke „instrumentalisiert“ ... Und schließlich:

„Deshalb ist eine Anwaltskanzlei damit beauftragt worden, wegen dieser Vorgänge einen Strafantrag wegen Vortäuschen einer Straftat, Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung, Verletzung von Privatgeheimnissen und Bildung einer kriminellen Vereinigung (sic!) sowie etwaiger Beihilfehandlungen vorzubereiten. Wegen etwaiger Schäden für die Einrichtung soll die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vorbereitet werden.“ (OpenPR, 11.7.2008)

Die Aussagen von Betroffenen gegenüber Journalisten sind für die Anthroposphen also ein Akt organisierter Kriminalität ("Bildung einer kriminellen Vereinigung"). Reagiert so ein seriöser Träger von allgemeinbildenden Schulen und sonderpädagogischen Einrichtungen? Nein, die Grobschlächtigkeit der absurden Entgegnung, die Diffamierung von Presse und Justiz sowie die Bedrohung von Zeugen, entsprechen sprachlich und inhaltlich vielmehr dem für fanatische Sektenanhänger charakteristischen Gebaren. Mit ihren "Presseerklärungen" haben Hardorp, Roth und Hope im Namen des Bunds der Freien Waldorfschulen und der KJHE erneut deutlich gemacht, welchem Personal die Kinder in Rädel ausgeliefert waren und bis heute sind, sofern sie nicht von Ihren Eltern nach Hause geholt wurden, wie es der Sprecher des brandenburgischen Bildungsministeriums, Stephan Breiding, in einem Interview mit dem RBB empfahl. (RBB-Aktuell, 7.7.2008)


Die Neuaufnahme von Kindern ist der KJHE bis auf weiteres untersagt. Es bleibt zu hoffen, dass die zuständigen Behörden endlich dazu bereit sind, eigene Versäumnisse einzugestehen und auszuräumen, anstatt weiterhin zu beschönigen, zu vertuschen und Journalisten hinauszuwerfen. Kinder, zumal kranke und behinderte, sind die schwächsten und wehrlosesten Mitglieder unserer Gesellschaft. Sie mit behördlicher Unterstützung oder gar Weisung in die Hände anthroposophischer Extremisten zu geben, die in ihnen nichts anderes als das lebende Material ihres Karma- und Reinkarnations-Wahns erblicken, ist mehr als nur ein Skandal.


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4 Kommentare:

Cohen hat gesagt…

Das ist ein sehr wichtiger Blog.
Gratuliere!

Wir werden uns des Themas auch annehmen.
Hier gehts schon mal los:

blog.esowatch.com

Diese rassistische, menschen-, kinder-, behindertenverachtende und psychotische Ideologie gehört in die Öffentlichkeit gezerrt.

Es kann doch nicht sein, dass die unter dem Deckmantel der "Ganzheitlichkeit" Kinder erziehen und Patienten behandeln dürfen und mit Steuergeldern gefördert werden.
Wo leben wir denn?

Anonym hat gesagt…

Auf der Seite von Rädel steht, dass das Berliner Landgericht dem rbb untersagt habe, die Misshandlungsvorwürfe weiter zu verbreiten. Kann ein Landgericht einfach so der Presse ein Maulkorb erteilen? Mehrere Eltern, mehrere Schüler und sogar ehemalige Mitarbeiter bestätigen Misshandlungen im rbb, und nun darf man das nicht mehr senden? - Ich finde den Beitrag schon nicht mehr auf der Webseite beim rbb. Aber anderswo ist er im Web noch zu finden. Das Web vergisst nie ...

Nachrichten aus der Welt der Anthroposophie hat gesagt…

Zu Ihrer Frage:

“Kann ein Landgericht einfach so der Presse einen Maulkorb erteilen?“

Nein.

Wir werden den falschen Eindruck, den die anthroposophische Pressemeldung erweckt, demnächst korrigieren.

Anonym hat gesagt…

Den Artikel habe ich gerade auf Openpr.de gesehen, der stimmt einen sehr nachdenklich, ich finde das Durchhaltevermögen bewundernswert.
Artikel Openpr:
Richtigstellung einer Richtigstellung oder der Bildungsanspruch der Freien Waldorfschule Potsdam
Pressemitteilung von: Alexander D. Wietschel
(openPR) - In meinem letzten Artikel in der Februar Ausgabe des Havelkurier (Nr. 50) umriss ich die eingenommene „Schutzhaltung“ der jeweils Verantwortlichen im Zusammenhang mit den schweren Vorwürfen gegen die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung „Alte Ziegelei Rädel e.V." wegen Misshandlungen und Vernachlässigung von Schutzbefohlenen. Wie bereits in anderen Fällen reagierten die von mir Beschuldigten in gewohnter Manier. In der Folge erhielt ich durch die Gegenseite beauftragte Rechtsanwälte Aufforderungen zu Unterlassungserklärungen und in einem Fall bereits eine einstweilige Verfügung zu Teilen meiner Darstellung. Hiergegen habe ich selbstverständlich Beschwerde eingelegt, da die von mir erhobenen Vorwürfe und Darstellungen mit den nötigen Beweisen und Unterlagen belegt werden können und ich gern die Mühe und auch die Kosten auf mich nehmen werde der Wahrheit Gehör zu verschaffen. In der letzten Ausgabe des Havelkurier (Ausgabe 52 - April 2009) veröffentlichte Frau Simone Sonntag in Auftrag der Schulleitung der Freien Waldorfschule Potsdam e.V. einen Artikel, der mit der Überschrift „Richtigstellung“ einen nicht ganz korrekten Eindruck erweckt. Frau Sonntag führt aus, dass es Sommer 2007 zu der erwähnten Berichterstattung gekommen sein soll. Richtig ist jedoch viel mehr, dass es im Juli 2008 diese Berichterstattung im RBB (Klartext), im RTL (Punkt 12), in der BILD und vielen anderen Rundfunk - & Printmedien kam. Der Fall ist also aktuell. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt in diesem schwierigen und mehr als umfangreichen Fall noch immer und die ersten mutmaßlichen Opfer sind bereits als Nebenkläger im Vorverfahren durch die 2. große Strafkammer des Landgerichtes Potsdam beigeordnet worden. Vielmehr scheint es mir, dass das Kollegium und die in der KJHE „Alte Ziegelei Rädel e.V.“ tätigen Lehrer, möglicher Weise nicht in der Lage waren die jeweiligen Leistungen der dort beschulten Kinder fachlich und objektiv einzuschätzen. Ich möchte in diesem Zusammenhang an einen Fernsehbeitrag der ARD-Sendung Frontal 21 vom 10.03.2009 verweisen, der einige Problemstellungen stärkt. Fakt und beweisbar ist, dass das vermittelte Schulwissen erhebliche Mängel aufwies und es sowohl bei der Klassenzusammensetzung als auch der jeweiligen Lernfähigkeit der Kinder keine Unterschiede geschweige denn Strukturen durch die Lehrer, durch die Erziehungsleitung noch durch den Schulträger (die Freie Waldorfschule Potsdam e.V.) erkennbar gemacht wurden. Grundsätzlich wurden alle Kinder offenbar in einem „Schulverweigererprojekt“ unterrichtet (so das Staatliche Schulamt Brandenburg und das Bildungsministerium) ohne das die Eltern dazu informiert wurden. Fast alle Kinder sind nie bei den Jugendämtern als Schulverweigerer geführt worden. Ich erkenne in dem Artikel Frau Sonntags unbekümmerter Unwissenheit über die tatsächlichen Gegebenheiten! Auch die Freie Waldorfschule Potsdam hat mit der Verleihung der Schulgenehmigung durch das Bildungsministerium seinerzeit Pflichten übernommen, die Sie nach Würdigung der an das Tageslicht gekommen Zustände offenbar nicht oder unzureichend wahrgenommen hat. Ist das ein Grund eine Schulgenehmigung zu widerrufen? Ich denke ja, und habe daher im Juni 2008 bereits den hier vehement angezweifelten Antrag auf Entzug der Schulgenehmigung der Freien Waldorfschule Potsdam e.V. gestellt.
Ich war natürlich erstaunt, dass Frau Sonntag auf Nachfrage beim Bildungsministerium angeblich die Auskunft erhalten haben soll, so wörtlich: (Simone Sonntag) „ …Ebenso liegt dem Bildungsminsiterium nach Eigenen Angaben kein Antrag auf Entzug der Schulgenehmigung vor. …“, und fragte selbst bei dem hier zuständigen Referat nach. Im ersten Anlauf kannte man meinen Antrag sehr wohl und eine formal schriftliche Sachstandsmitteilung erwarte ich in Kürze. Ich denke die Leserschaft hat sich bereits selbst ein Bild hiervon gemacht und kann die vorliegenden Darstellungen sicher werten. Ich erkenne hier vielmehr ein Versuch einen Missstand nicht sehen zu können oder, und das wäre viel schlimmer, ihn nicht sehen zu wollen. Ich lasse mir ungern den Vorwurf der Verunglimpfung machen, da ich für mich reklamiere objektiv und fair in jede Auseinandersetzung zu gehen Verunglimpfung ist eine abwertende Nachrede, die in einer gezielten Fehlinformation gipfeln kann. Eine abwertende Nachrede oder gezielte Fehlinformation könnte hier die Darstellung sein, so wörtlich: (Simone Sonntag) „ … wenn die eigenen Familien überfordert sind, helfen die Jugendämter und vermitteln Alternativen … “. Alternativen ? Hochbegabte Kinder, die auch Teil der musikalischen Selbstdarstellung der Waldorfschule Potsdam waren und die erst mit dem Jugendamt in Kontakt kamen als sie und nach deren Ausscheiden aus dem Schulalltag der Freien Waldorfschule Potsdam e.V. mit einem ominösen Schulverweigerungsprojekt in Verbindung gebracht wurden? Einem Schulamt, das die Sorgen und Fragen der betroffenen Eltern mit einem „ die waren doch in diesem Schulverweigerungsprojekt „ abgehandelt wurden? Ich finde diese Position sehr bedenklich, zudem eine ehemalige Erzieherin der KJHE „Alte Ziegelei Rädel e.V.“ nach meinen Recherchen nun als Lehrerin an der Waldorfschule Potsdam arbeitet, obwohl auch sie wegen der Gewaltanwendung gegenüber Kindern ein Teil der staatsanwaltlichen Ermittlungen ist. Eine Lehrerin ohne eine in der Bundesrepublik anerkannte Lehrbefähigung?! Ich stelle hier Fragen, und erhalte von den Verantwortlichen keine Antwort! Nicht richtig ist ebenfalls die Darstellung Frau Sonntags, nachdem zwei Elternpaare eine Nachbeschulung des entgangenen Schulwissens ausschlugen. Vielmehr richtig ist, das zwei Elternpaare ihre Kinder nicht von den gleichen Lehrern unterrichten lassen wollten, die für den desolaten Bildungsstand verantwortlich waren und um konkrete Vorschläge zum Aufholen des Lerndefizits gebeten haben! Ich denke das klingt plausibel. Nahezu jeder kann sich vorstellen wie schwer es einem Kind fällt versäumten Schulstoff (wenn z.B. Krankheitsbedingt einige Wochen oder Monate verpasst) aufzuholen. Man stelle sich aber hier ein „Wissensloch“ durch nicht vermittelte Bildung von bis zu 3 Jahren vor! Das ist dazu geeignet eine Biographie erheblich zu beeinflussen! Die von mir Kritisierten fühlen sich in der Ecke der „ zu unrecht Beschuldigten und Missverstandenen“ anscheinend sehr wohl, obwohl mich schon die Frage zwickt wie ein Kind mit massiven sozialen und emotionalen Störungen in einem Schulverweigerungsprojekt mit einem überforderten Elternhaus innerhalb von 18 Monaten von einen Problemfallschüler zum Landesbesten bei der BIO-Olympiade Brandenburgs „mutieren“ kann? Bildung und der Anspruch auf Bildungsvermittlung ist ein im Grundgesetz verbrieftes Recht und nicht ein nach „Gutsherrenart“ zu gewährendes oder vorzuenthaltendes Produkt. Die Menschen die heute als Lehrer, den Kindern die morgen als Erwachsene unsere Gesellschaft und Gemeinschaft formen und erhalten das Wissen geben, diese Lehrer sollten ganz besondere Menschen mit Visionen und Wissen sein um den Kindern den Horizont für die Zukunft öffnen zu können!
Wie wird es weiter gehen?
Wird auch das Land Brandenburg seiner Verantwortung gerecht?
Muss es beim Staatlichen Schulamt Brandenburg und im Bildungsministerium Konsequenzen geben?
Was hat Herr Minister Rupprecht bei der letzen Fragestunde im Brandenburgen Landtag (Sommer 2008) wirklich gesagt, wirklich gewusst und was damit gemeint?
Diese und weitere Fragen werden wir in weiteren Berichten klären können und danken dem Leser für seine Aufmerksamkeit und sein Interesse. Kontakt: Alexander D. Wietschel / Groß Glienicke