Bundesprüfstelle dementiert perfide Falschmeldungen von „News Network Anthroposophy“ und "Themen der Zeit"
"Bundesprüfstelle bestätigt: Bekannte Steiner-Gegner brachten das Indizierungsverfahren in Gang" (NNA, 1.10.2007)
So lautet der Titel eines Beitrags der „News Network Anthroposophy“ (NNA) vom 1. Oktober 2007. Die NNA verstehen sich als anthroposophische „Nachrichtenagentur“, als eine „verlässliche Quelle“ für Leser mit einem „spirituellen Weltverständnis“. (NNA) In dem Artikel mit der markigen Überschrift wird konkretisiert:
"Die Bundesprüfstelle hat jetzt auf Anfrage von NNA bestätigt, dass es die von der Landesarbeitsgemeinschaft (der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg, der Verf.) genannten Personen, Andreas Lichte und Jana Husmann-Kastein gewesen seien, die den Antrag auf Indizierung beim Bundesfamilienministerium gestellt hätten.“ (NNA, 1.10.2007)
Gemeint ist hier das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPjM) gegen zwei Bände der Schriften des Anthroposophie- und Waldorfschulengründers Rudolf Steiner vom September vergangenen Jahres. Das Verfahren wurde durchgeführt aufgrund eines Antrags des Bundesfamilienministeriums, das in den beiden Büchern den Tatbestand der Verbreitung rassistischen Gedankenguts gegeben sah. Für den Antrag des Ministeriums hatten Jana Husmann-Kastein und Andreas Lichte zwei Gutachten verfasst.
Indem die NNA behauptet, die beiden Gutachter hätten selber den Indizierungsantrag gestellt, legt sie der geneigten anthroposophischen Leserschaft nahe, dass es sich bei dem gesamten Verfahren der BPjM nicht um eine ordentliche behördliche Prüfung gehandelt hätte, sondern um eine von Kritikern der Anthroposophie inszenierte Farce. Genau das hatte auch Holger Niederhausen für die „Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners“ verkündet, auf den sich die NNA in einer weiteren Meldung vom 1.10.2007 beriefen. (ebd.) Das gesamte Indizierungsverfahren wäre eine „Kampagne voreigenommener Gegner“, im Werk Rudof Steiners gäbe es gar keinen Rassismus, dessen Tiraden über die „Triebhaftigkeit“ von „Negern“ etc. (Keine Prügel, kein Rassismus; Der Stern, 5.9.2007) würden vielmehr „Wesensmerkmale der Völker“ beschreiben, an deren Richtigkeit Niederhausen bis heute keinerlei Zweifel hat. (Freunde der Erziehungskunst)
Niederhausen und die NNA halten es stattdessen für unerträglich, dass die Bundesprüfstelle, wie auch die Wissenschaft und die seriösen Medien, die anthroposophische Sichtweise von „Wesensmerkmalen der Völker“ als indiskutabel, diskriminierend und rassistisch einstufen. Um den Ruf Rudolf Steiners zu verteidigen, indem auch dessen abscheulichste Ausfälle noch als höhere „geistige“ Einsichten verkauft werden, muss für die Anthroposophen der Ruf von Gutachtern, Behörden und Ministerien möglichst weitgehend beschädigt werden, und das geschmackvollerweise auch noch unter Berufung auf eine Bedienstete der in Misskredit gebrachten Bundesprüfstelle.
Die in dem NNA-Beitrag genannte stellvertretende Leiterin der BPjM, Frau Petra Meier, dementierte nun auf Anfrage zu dem Wahrheitsgehalt der NNA-Meldung prompt und unmissverständlich:
„Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat auf Anfragen zum Indizierungsverfahren zu zwei Büchern von Rudolf Steiner immer nur die Auskunft erteilt, dass dem Indizierungsantrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zwei Gutachten beigefügt waren. Anderweitige Erklärungen hat es von Seiten der Bundesprüfstelle zu keinem Zeitpunkt gegeben. Die Meldung der NNA vom 1.10.2007, von der wir bislang keine Kenntnis hatten, ist somit nicht zutreffend.“ (Schreiben der BPjM vom 26.2.2008)
Mit anderen Worten: Die vermeintliche Enthüllung der NNA, unter Berufung auf Auskünfte der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, ist frei erfunden, instrumentelle Dichtung anstelle seriöser Nachricht.
Damit ließen es die NNA aber nicht bewenden. Nachdem diese Meldung so glatt und unbemerkt der eigenen Klientel untergejubelt werden konnte, legten die Autoren der „Nachrichtenagentur“ am 11. Februar dieses Jahres in derselben Angelegenheit noch einmal nach.
Diesmal lautete der spektakuläre Titel:
"Indizierungsverfahren gegen Steiner Schriften: Helmut Zander wurde unaufgefordert aktiv" (NNA, 11.2.2008)
Helmut Zander ist ein Historiker, der eine knapp zweitausendseitige „Geschichte der Anthroposophie in Deutschland“ verfasst hat und als Experte auf diesem Gebiet gilt. Die NNA wusste nun zu berichten:
"Zander hat im Indizierungsverfahren einen von ihm verfassten Aufsatz unaufgefordert zur Verfügung gestellt. Dies bestätigte die Bundesprüfstelle NNA auf Anfrage.“ (ebd.)
Den Lesern soll damit gesagt werden: Helmut Zander ist nicht nur ein sanftmütiger Wissenschaftler, der den Dialog mit den Anthroposophen sucht, sondern auch ein gewiefter Intrigant, der hinter den Kulissen gegen die anthroposophische „Bewegung“ agiert, indem er „unaufgefordert“ Aufsätze zum Thema Rassismus im Werk Rudolf Steiners an Behörden versendet. (Gefährliche Wissenschaften)
Was war tatsächlich geschehen? Helmut Zander hatte über die Medien davon erfahren, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein Verfahren bezüglich zweier Bände Rudolf Steiners durchführen würde. Solche Prüfungsverfahren richten sich ansonsten in erster Linie gegen gewaltverherrlichende, pornografische und neonazistische Erzeugnisse, die über digitale Medien und Tonträger verbreitet werden. Der Historiker erkundigte sich nun telefonisch über die Arbeit der Bundesprüfstelle, da in diesem Fall sein Arbeitsschwerpunkt, Rudolf Steiner und die Anthroposophie, verhandelt werden sollte.
Hierzu teilte die Stellvertretende Leiterin der BPjM, Petra Meier, auf die sich die NNA auch in dieser Meldung berief, mit:
„In unserem Gespräch wies Herr Zander darauf hin, dass es verschiedene Literatur zu dem Vorwurf des Rassismus in Schriften von Rudolf Steiner gebe, u.a. eine seiner eigenen Abhandlungen, auf welche auch eines der mit dem Indizierungsantrag eingereichten Gutachten Bezug genommen hatte. In dem Telefonat sind Herr Zander und ich übereingekommen, dass er diese Abhandlung der Bundesprüfstelle zukommen lassen werde.“ (Schreiben der BPjM vom 26.2.2008)
Ein banaler und selbstverständlicher Vorgang wurde von NNA zu einer unstatthaften Einmischung des Historikers stilisiert. Im Zusammenhang mit der vorausgegangenen Meldung, die jeglicher Grundlage entbehrte, wurde also scheinbar ein neues Indiz für die Unredlichkeit des gesamten Verfahrens geliefert.
Auf den tatsächlichen Sachverhalt wurde inzwischen die Autorin des Beitrags der NNA, Cornelie Unger-Leistner, von der BPjM mit Schreiben vom 25.2.2007 ausdrücklich noch einmal hingewiesen.
Warum verbreitet aber die NNA bezüglich des BPjM-Verfahrens vom September letzten Jahres nachträglich derart haltlose „Meldungen“?
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bescheinigte, dem Antrag des Bundesfamilienministeriums folgend, den beiden Büchern Rudolf Steiners rassistische Inhalte. In ihrem Urteil verzichtete die BPjM schließlich nur darauf, die Bände zu indizieren und damit den freien Verkauf zu untersagen, weil sich der Rudolf-Steiner-Verlag verpflichtete, die Bände zukünftig ausschließlich in einer kommentierten Ausgabe zu vermarkten. (BPjM)
Obwohl die Anthroposophen alles versucht hatten, das ganze Verfahren zu verhindern, insbesondere indem sie die beiden Gutachter des Familienministeriums, Jana Husmann-Kastein und Andreas Lichte, nach Kräften diffamierten, beeilten sie sich nach der Urteilsverkündung mit gemäßigten Stellungnahmen, ja, begrüßten teilweise sogar zeitweilig offiziell die Entscheidung der Behörde. (Die Reihen fast geschlossen)
Neben moderateren Tönen in der Öffentlichkeit, versuchten sich die anthroposophischen Interessenverbände ferner auf dem Gebiet der symbolischen Politik und proklamierten eine „Stuttgarter Erklärung“, die in allen Waldorfschulen als Bekenntnis gegen Rassismus an den Wänden prangen sollte. Abgesehen von diesen nach außen gerichteten Sofortmaßnahmen, hat sich jedoch bei den Anthroposophen ungeachtet aller Kritik nichts verändert. Schon während der Pressekonferenz, in der die „Stuttgarter Erklärung“ vorgestellt wurde, bestritt die Führungsriege des Bundes der Freien Waldorfschulen nach wie vor, dass Steiners Werk irgendwelche rassistischen Elemente aufweisen könnte und führte damit die eigene Kampagne gleichsam auf der Stelle ad absurdum. (Stuttgarter Erklärung)
In der anthroposophischen Wochenschrift „Das Goetheanum“ berichtete kürzlich Sebastian Jüngel über einen sogenannten „Thementag Rassismusvorwurf“. Jüngel konstatierte in beeindruckender Dreistigkeit, was nach wie vor für Anthroposophen gelten soll:
„Wer das Werk Rudolf Steiners kennt, weiß, dass sich darin kein Rassismus finden lässt.“ (Das Goetheanum, 05/2008)
Auf diesem „Thementag“ hatten sich die anthroposophischen PR-Strategen wie Lorenzo Ravagli (Falsche Propheten) zusammengefunden, um zu beratschlagen, wie man zukünftig die Öffentlichkeit vor kritischen Erwägungen am effektivsten bewahrt. Die eigene Anhängerschaft, die überzeugten Anthroposophen, sind zwar zum weit überwiegenden Teil vollkommen kritikresistent, aber auch hier bedarf es fortgesetzter Wirklichkeitskorrekturen, damit das auch so bleibt.
In diesem Sinne wirken die NNA und die anthroposophischen Internetseiten, die deren „Meldungen“ regelmäßig weiterverbreiten, wie etwa die anthroposophische Kosmetikfirma Weleda, der Bund der Freien Waldorfschulen, die Zeitschrift "Info3", Detlef Hardorps "Waldorf.net" und Michael Mentzel mit seinen „Themen der Zeit“ (TDZ). Im Fall des Urteils der Bundesprüfstelle soll im Nachhinein der Eindruck erweckt werden, das Verfahren wie das Urteil seien ein unrechtmäßiger Angriff auf die unantastbare Persönlichkeit Rudolf Steiners, seiner segensreichen anthroposophischen Bewegung und ihrer glorreichen Waldorfschulen.
Selbstverständlich hatten die Nachrichten aus der Welt der Anthroposophie auch die NNA um eine Stellungnahme zu ihren Darstellungen des BPjM-Verfahrens gebeten. Eine Antwort blieb jedoch aus. Michael Mentzel von den "Themen der Zeit" schrieb uns diesbezüglich:
„Falls Sie bei Ihren Recherchen bzgl. der von NNA gemachten Aussage zu anderen Ergebnissen kommen, lassen Sie es uns gerne wissen. Wir haben kein Problem damit, unrichtige Aussagen dann auch richtig zu stellen.“ (Schreiben vom 20.2.2008)
Was Herr Mentzel unter Richtigstellungen versteht, hat er inzwischen seinen Lesern vorgeführt. Obwohl es Michael Mentzel zunächst gar nicht in den Sinn kam, selber zu recherchieren, inwieweit die von ihm verbreiteten Thesen der Realität entsprechen, hat er sich nun laut eigener Aussage doch dazu durchgerungen. Vermutlich hat ihm wohl eher Frau Cornelie Unger-Leistner das an Sie gerichtete Schreiben der BPjM vom 25.2.2008 weitergeleitet, in dem die Behörde die Darstellung der NNA richtigzustellen bemüht war.
Aber unabhängig davon, von wem Mentzel direkt informiert wurde, er ist weit davon entfernt, die eigens noch einmal an seine Adresse gesendete Korrektur der Behörde zu akzeptieren. Während die BPjM sich mit einem Schreiben an Frau Unger-Leistner wandte, um Sie darauf hinzuweisen, dass ihre Darstellung nicht korrekt ist, zitiert Herr Mentzel aus eben diesem Schreiben und verkehrt es kurzerhand in sein Gegenteil, mit der Behauptung, die BPjM hätte ihm gegenüber „noch einmal bestätigt“, was Frau Unger-Leistner zum Besten gab. (TDZ, 27.2.2008; Seitenspiegel, 28.2.2008) Dieses Verhalten ist mehr als nur unverschämt. Von einem etwaigen Missverständnis kann hier auch keine Rede mehr sein, es handelt sich schlichtweg um eine erneute vorsätzliche Falschdarstellung.
Mentzel bekräftigt aber nicht nur wider besseren Wissens die abstrusen Inhalte der NNA-Meldungen, er entblödet sich darüberhinaus nicht, eine noch abenteuerlichere Verschwörungsvariante in Betracht zu ziehen. Nach wie vor ist er angeblich davon überzeugt, Zander habe vollkommen unaufgefordert in das Verfahren eingegriffen, es sei denn, wie er nun ergänzt, die beiden Gutachter Husmann-Kastein und Lichte hätten ihn dazu veranlasst. (ebd.) Der Tatbestand, dass der Wissenschaftler der Behörde nach Absprache einen Aufsatz zuschickte, scheint für Mentzel das Allerschlimmste hinsichtlich der Beweggründe für derartiges Handeln zu offenbaren. Die beiden Gutachter haben seiner Auffassung nach ohnehin alle Fäden in der Hand, steuern Ministerien und Behörden und möglicherweise nun auch den an sich schon suspekten Helmut Zander. Die Regierungsübernahme von Jana Husmann-Kastein und Andreas Lichte steht aus dieser Perspektive vermutlich unmittelbar bevor.
Der Beitrag Michael Mentzels zeigt selbstredend, zu welch grotesken Wahnvorstellungen die Propagandamärchen der NNA unter Anthroposophen führen können, sofern er selber glauben würde, was er schreibt. Zumindest was seinen Umgang mit dem Schreiben der BPjM anbelangt, steht fest, dass der als Publizist agierende Mentzel aus reinem Kalkül handelte. Unter allen Umständen soll an den einmal in die Welt gesetzten Irreführungen festgehalten werden, am Besten, in dem man sie durch weitere handfeste Lügen bereichert, ganz nach der „kreativen“ Maxime: recht und billig ist, was der „Bewegung“ dient. Ob ein derartiges Gebaren die gewünschte Funktion auch erfüllt, ist jedoch fraglich.
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