Freitag, 31. August 2007

Spirituelle Verfassungskonformität

Fortentwicklung einer bewährten Kooperation

Nach der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung berichten nun auch Die Tageszeitung und der Focus über den Antrag des Bundesfamilienministeriums, zwei Bände der Werke Rudolf Steiners auf den Index für jugendgefährdende Schriften zu setzen. In solchen Situationen dauert es oft nur Stunden, bis der „rasende Anthroposoph“ Lorenzo Ravagli seine Schimpfkanonaden auf die jeweiligen Journalisten abfeuert. Diesmal ist von Ravagli nichts zu hören.

Stattdessen verkündet Detlef Hardorp im Kommentarteil zu dem TAZ-Artikel ganz nebenbei:

„Der Rudolf Steiner Verlag hat der Indizierungsstelle ein außerordentlich umfangreiches Gutachten zukommen lassen ...“

Anthroposophen drücken sich freilich immer „außerordentlich umfangreich“ aus. In diesem Fall ist es sehr gut möglich, dass der ausschweifende Gutachter Lorenzo Ravagli heißt und sich deshalb bis zur voraussichtlichen Entscheidung über den Indizierungsantrag am 6. September 2007 etwas bedeckt hält. Vielleicht ist Herr Ravagli aber auch nur im Urlaub oder er verfasst gerade eine viertausendseitige Entgegnung auf Helmut Zanders Buch über die Anthroposophie.

Heike Schmoll wird jedenfalls nicht das Glück einer Schonzeit zuteil, nachdem Sie in der FAZ vom 23. Mai 2007 einen Artikel über einige Aspekte der Anthroposophie und der Waldorfschulen verfasst hat. Der Bund der Freien Waldorschulen und Lorenzo Ravagli reagieren unverzüglich.

Der Waldorf-Bund erklärt:

„Schmoll zitiert ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 20. März 1992, scheint aber nicht zu wissen, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits am 23. Juni 1993 die Gleichwertigkeit der Waldorflehrerausbildung mit der staatlichen Hochschulausbildung festgestellt hat.“ (Bund der Freien Waldorfschulen)

Das ist falsch. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt in der Entscheidung vom Juni 1993 lediglich Stellung zu der Auslegung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes hinsichtlich nichtstaatlicher Hochschulen. (BVerwG 11 C 12.92)

Lorenzo Ravagli versteigt sich sogar zu der Behauptung:

„Sie (Heike Schmoll, der Verf.) beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20. März 1993 (richtig: 1992, der Verf.) zum Lehrerseminar Witten – aber dieses Urteil ist längst veraltet. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. Juni 1993 zugunsten der Gleichwertigkeit entschieden.“ (Lorenzo Ravagli)

Das ist noch falscher. Die beiden Urteile haben nichts miteinander zu tun. Das Oberverwaltungsgericht Münster verweigert die Lehrgenehmigung für einen „Waldorfpädagogen“, der nicht über die allgemeine Hochschulreife verfügt. Damit scheitert der Versuch einer Waldorfschule, zumindest eine befristete Lehrgenehmigung von zwei Jahren gerichtlich durchzusetzen. Darüberhinaus stellt das Gericht das fest, was Heike Schmoll zutreffend wiedergibt:

„Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20. März 1993 (richtig: 1992, der Verf.) hat die Gleichwertigkeit der Lehrerausbildung am Waldorf-Lehrerseminar Witten ausdrücklich verneint.“ (FAZ, 23.5.2007)

So ist es. Gemeint ist damit die Gleichwertigkeit der fachlichen und pädagogischen Ausbildung von Lehrern staatlicher Regelschulen und Schulen privater Trägerschaft, die das Grundgesetz (Art. 7) zwingend vorschreibt. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wurde nicht revidiert, es hat Bestand. Das BAföG-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat damit überhaupt nichts zu tun und ändert an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht das Geringste.

Haben der Bund der Freien Waldorfschulen und Lorenzo Ravagli sich nur „missverständlich“ ausgedrückt? Wissen Sie es nicht besser?

Keineswegs. Der Dachverband der Waldorfschulen erklärt gegenüber dem Fernsehmagazin „Frontal21“:

„Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20.03.1992 wurde der Studienaufbau des Instituts in Witten-Annen einer gründlichen Revision unterzogen, die in einer neuen Studienordnung mündete. Als Ergebnis dieser Revision hat das Land Nordrhein-Westfalen in seiner Ersatzschulverordnung die grundständige Ausbildung zum Klassenlehrer neben dem ersten Staatsexamen mit einer Waldorf-Ergänzungsausbildung als Voraussetzung zur Unterrichtsgenehmigung für Klassenlehrer an Waldorfschulen anerkannt. Dies führt zu einer auf zwei Jahre befristeten Einstellung und einer Entfristung nach einer Hospitation durch die Schulaufsicht.“ (Bund der Freien Waldorfschulen)

Das Gerichtsurteil ist also nicht „veraltet“, sondern die anthroposophischen Strategen sehen sich in dessen Folge genötigt, neue Mittel und Wege zu finden, zum Anschein einer Verfassungskonformität der anthroposophischen Lehrerausbildung in etwas höherem Maße beizutragen als dies bisher für nötig erachtet wurde.

Das Abitur wird nun überwiegend vorausgesetzt, das erste Staatsexamen gilt teilweise als unumgänglich. In Kombination mit dem Kniff der zeitlichen Befristung auf zunächst zwei Jahre, soll so in Kooperation mit der Schulverwaltung dem Verfassungsrecht formal Genüge getan werden, indem es praktisch ausgehebelt wird.

Es ist verständlich, dass darüber weder von Seiten der Anthroposophen noch von den Verantwortlichen in der Exekutive gern gesprochen wird.

Auf das Thema wird in weiteren Beiträgen zurückzukommen sein.

Donnerstag, 23. August 2007

Pfeiffer mit drei f

Metamorphosen eines Kriminologen

Wenige Tage nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagzeitung vom 8. Juli 2007 (vgl. Prügel in der Waldorfschule) veröffentlicht Christian Pfeiffer, Leiter des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN), am 11. Juli 2007 einen

„Protest gegen Falschmeldung in der FAZ-Sonntagszeitung“ (KFN).

Nicht nur die eigentümliche Ausdrucksweise „FAZ-Sonntagszeitung“ erinnert an den anthroposophischen Autoren Jens Heisterkamp, der unverzüglich am 8. Juli einige Hasstiraden unter der Überschrift "Attacke gegen Waldorf in der FAZ-Sonntagszeitung" publiziert hatte. (vgl. Attacke) . Der gesamte „Stil“ dieser Protestnote im Namen des Kriminologischen Forschungsinstituts, zu der sich Herr Pfeiffer aus unbekannten Gründen genötigt sieht, ist in wissenschaftlichen Kreisen -milde formuliert- unüblich.

Gleich der erste Absatz der Pfeifferschen Neubewertung seiner Studie entpuppt sich für jene, die mit den Texten vertraut sind, als eine Darlegung seltener Dreistigkeit:

„Es gibt keine Studie des KFN zur Gewalt an Waldorfschulen. Richtig ist nur, dass wir Anfang 2005 im Rahmen einer in elf Landkreisen und Städten realisierten Schülerbefragung auch 520 Schülerinnen und Schüler von Waldorfklassen erfasst hatten. Für drei Vorträge an Waldorfschulen hatten wir dann eine Reihe von Schaubildern mit den Daten erarbeitet, die sich speziell für diesen Schultyp ergeben haben. Nur diese Abbildungen haben Herrn Kissler offenbar vorgelegen.“ (ebd.)


Alexander Kissler, Autor des Artikels der FAS vom 8.7.2007, schreibt keineswegs, dass es eine spezielle Studie des KFN zur Gewalt an Waldorfschulen gäbe. Vielmehr sagt er klar und richtig:

"Ende 2005 befragte das von dem Kriminologen Christian Pfeiffer geleitete Forschungsinstitut 5529 Viertklässler, darunter 214 Waldorfschüler, und 14 301 Neuntklässler, von denen 306 eine Waldorfschule besuchen. Die Resultate sind ambivalent ..." (FAS, 8.7.2007)


Auch die Behauptung, Kissler hätten nur einige Abbildungen zur Verfügung gestanden, verschlägt einem beinahe die Sprache:

Am 14.12.2006 hatte Herr Pfeiffer höchstpersönlich in dem SWR-Magazin "Ländersache" zum Thema Gewalt an Waldorfschulen exakt das gesagt, was Kissler in der FAS vollkommen korrekt wiedergibt.

Immerhin erwähnt Herr Pfeiffer bei dieser Gelegenheit seine Vortragstätigkeit an Waldorfschulen, die er nun vor der Kritik seiner eigenen Worte mit diffamierenden Bekundungen bewahren möchte.

In der SWR-Sendung erklärt Christian Pfeiffer:

„An den Waldorfschulen haben wir, was die einfachen Körperverletzungen angeht, dass man jemand mit der Faust ins Gesicht schlägt, dass man rangelt ihn zu Boden wirft und ähnliches tut. Das ist an Waldorfschulen sehr, sehr häufig. (…) also Intensivtäter, Hochkrimielle findet man kaum an Waldorfschulen, aber sehr wohl aggressives Potential, was die Lehrer zu wenig im Griff haben“ (Zitiert nach Videoaufzeichnung. Vgl hierzu: lexikon.lern-online)


Pfeiffer hat dafür folgende Begründung zur Hand:

„Wir führen es darauf zurück, dass die Quote der Familien, wo man schon an den äußeren Daten – Scheidung, Trennung - merkt, da ist vieles im argen, da haben die Kinder viel aushalten müssen, die ist an Waldorfschulen höher als etwa an Gymnasien, mir scheint es so, dass manche Eltern gerade weil sie Schwierigkeiten hatten, sagen, für mein Kind jetzt aber das beste, sie bekämpfen ihr schlechtes Gewissen über die Probleme die es gegeben hat, damit dass sie das Kind dann in eine besondere Schule geben.“ (ebd.)


Hartwig Schiller vom Bund der Freien Waldorfschulen (vgl. Keine Prügel, kein Rassismus) gibt noch eine weitere Deutung:

„An der Waldorfschule tritt in diesem Alter in der vierten Klasse, die Beschäftigung mit der nordischen Mythologie auf, da wird sich auch mit Wikingern beschäftigt und solchen Leuten, die auch keine ganz zarten Gestalten waren, das hängt zusammen mit einer Entwicklung, wo das Kind nach außen hin sehr stark einen Ansatz hat sich mit seinen Impulsen in der Welt zu verwirklichen, und da wird die Beziehung zum Mitschüler unter Umständen robust.“ (ebd.)

Dass Christian Pfeiffer inzwischen eine ganz andere Version seiner Studie vorzieht, mag ja noch angehen, auch wenn es etwas überrascht. Dies jedoch nachträglich, zumal in einer derartigen Weise, Herrn Kissler anzulasten, ist mehr als grotesk.

In seiner skurrilen Protestnote beklagt sich Pfeiffer:

„Es erscheint deshalb geradezu absurd, die Daten unserer Schülerbefragung zur Unterstützung einer These einzusetzen, wonach an Waldorfschulen mit rassistischem Gedankengut gearbeitet wird, das Herr Steiner in den 30er Jahren (sic!) produziert haben soll.“ (KFN)


Alexander Kissler hatte stattdessen in seinem Artikel (FAS, 8.7.2007) lediglich über die KFN-Studie und den Indizierungsantrag des Bundesfamilienministeriums berichtet (vgl. Keine Prügel, kein Rassismus), was allein Pfeiffer kurzerhand durcheinanderwirbelt und entstellt. Offenbar hält Pfeiffer es neuerdings für unseriös, wenn die Presse über eine wissenschaftliche Studie und ein Prüfverfahren zum Jugendschutz informiert. (vgl. Es geht ums Ganze)


Vielleicht sollte Herr Pfeiffer sich auch bei einem seiner nächsten Auftritte in Waldorfschulen darüber aufklären lassen, dass Rudolf Steiner 1925 starb, und Alexander Kissler, anders als Pfeiffer, ganz sicher nicht auf die Idee gekommen wäre, Steiner hätte "in den 30er Jahren" noch irgend etwas "produziert haben" können.

Sonntag, 19. August 2007

Es geht ums Ganze

Kritik verboten

Rudolf Steiners Weltsicht und Erklärungsanspruch ist „ganzheitlich“ - zeitlos, grenzenlos und maßlos.

Wird Steiner kritisiert, geht es daher in den Augen seiner Anhänger stets ums Ganze.

Da dieses Ganze aus anthroposophischer Sicht das Gute ist und allenfalls einige weniger schön formulierte Aspekte birgt, repräsentiert Kritik daran folgerichtig das Böse. Es stellt sich dann weniger die Frage nach der Qualität des Arguments, sondern vielmehr nach der Intention und der Person des Kritikers, wobei die Antwort aufgrund vorgängiger Evidenz nur negativ ausfallen kann.

Die aus dieser Sicht sich als Kritik tarnende Niedertracht wird gemeinhin unmittelbar als Folge politisch links gerichteter Gesinnung gedeutet. Das scheint aus anthroposophischer Perspektive klar und naheliegend zu sein. Unheimlich wird es allerdings manchem Anthroposophen, wenn Rudolf Steiner nicht Kritik, sondern Sympathien entgegengebracht werden, von ganz anderer Seite, nämlich von der extremen Rechten.

Begriffe wie „kontroverse Diskussion“ oder „Streitgespräch“ sind dem anthroposophischen Wortschatz fremd. Argumente gegen die Anthroposophie werden grundsätzlich als „Angriffe“ auf dieselbe verstanden. (Vgl. auch Andreas Speit)

Anthroposophen wundern sich, wieso überhaupt Kritik an ihrer Ideologie „von außen“, von außerhalb der „Bewegung“, geübt wird. Bezogen auf andere Weltanschauungen, dürfte das auch für Anthroposophen selbstverständlich sein. Zumindest ist nicht erkennbar, dass sie der Ansicht wären, dass prinzipiell schädlich und illegitim sei, was eine unzweifelhafte Tatsache ist: Kritik an der SPD darf nicht nur von Sozialdemokraten berechtigt vorgetragen werden, die katholische Kirche muss damit leben, dass auch Andersgläubige eine Meinung zu dieser Konfession haben, Scientology wird nicht unbedingt von den eigenen Mitgliedern am treffensten beurteilt und für die Zustände an der Rütli-Schule sind nicht die Journalisten verantwortlich, die darüber berichten ...

Für Anthroposophen gibt es nur eine Reaktion auf Kritik: Sie soll mit allen erdenklichen Mitteln zum Schweigen gebracht werden. (Einschüchterung auf Waldorf-Art)

Die Anthroposophie beansprucht für sich einen Sonderstatus, der allen Nicht-Anthroposophen jegliche Informationserlaubnis und Beurteilungskompetenz abspricht. Der absurde Anspruch resultiert unter anderem aus dem „geheimwissenschaftlichen“ Konzept, dem elitären Selbstverständnis und der Differenz von intern gepflegten Überzeugungen zu den öffentlichen Bekundungen. (vgl. Zum Geleit)

Eine solche Haltung und Praxis entbehrt hinsichtlich des Schulwesens nicht nur der Legitimität, sondern auch der Legalität.

Insofern ist es richtig: Es geht ums Ganze.

Samstag, 11. August 2007

Worauf man sich einlässt

Wissenschaft und NPD

In der Ausgabe vom 6. Juli 2007 der Zeitschrift "Das Goetheanum" ist ein ungewöhnlich freundliches Interview mit Helmut Zander über dessen Buch „Anthroposophie in Deutschland“ zu lesen. Zanders Werk wird sogar von anthroposophischen Buchhandlungen geführt, in denen ansonsten wissenschaftliche Bücher zum Thema Anthroposophie und Waldorfschulen nicht zu finden sind. Vorsichtshalber versieht anthro-libri das angebotene Buch mit diesem Warnhinweis für den geneigten Käuferkreis:

"Hinweis

Das Buch setzt sich mit der Geschichte auseinander. Insofern es sich um die inneren und inhaltlichen Aspekte der Anthroposophie handelt, hat der Autor eine distanzierte bis ablehnde Haltung!"

Unter dem Titel „Worauf man sich einlässt“ sieht sich auch der Mannheimer Anthroposoph Andreas von der Decken genötigt, vor derartigen Berührungen mit der Wissenschaft zu warnen. (Leserbrief in: Das Goetheanum, 20. Juli 2007)

Da von der Decken eine wissenschaftliche Beschäftigung mit der Anthroposophie als Gefahr betrachtet, hat er das Buch sicherlich nicht gelesen; er geht folgerichtig auch mit keinem Satz auf den Inhalt ein. Dass das zweitausendseitige Werk bereits viel Aufmerksamkeit erregt, die im Laufe der Zeit noch wachsen könnte, ist für ihn ein Horrorszenario:

„Das ist nur zu befürchten. Es kann nichts dabei herauskommen. (…) Also nicht zu viel interne Öffentlichkeit für Zander. Anthroposophen leben vom Tun, es kann ihnen also nicht viel passieren, wenn sie nicht gegen Zander auftreten. Er ist nicht kompetent.“ (ebd.)

Was den Anthroposophen stattdessen "passieren" könnte, wenn sie doch "gegen Zander auftreten" (resp. ihn nur lesen) würden, obwohl dieser gar nicht "kompetent" ist, sagt von der Decken leider nicht. Die Furcht dieses Schwafelgrafen, der sich selbst als Koryphäe auf dem Gebiet der Reinkarnation preist, ist zumindest was die „interne Öffentlichkeit“ anbelangt, etwas übertrieben, denn das selbständige Lesen wird von Anthroposophen ohnehin weitgehend vermieden.

„Noch heute ist es ein bei Waldorflehrern bekanntes Übel, dass sie in der Regel lieber dreihundert Kilometer zu einem vorverdauten Vortrag anreisen als eine Seite Originaltext zu lesen, und sei er von Steiner.“ (Fritz Beckmannshagen: Rudolf Steiner und die Waldorfschulen. Eine psychologisch-kritische Studie, Wuppertal 1984, S. 73 f.)

So kann das Lehrerkollegium einer Braunschweiger Waldorfschule acht Jahre seinen "Pädagogen" für Deutsch, Geschichte und Politik, Andreas Molau, für einen „Mann der leisen Töne“ halten und seine politischen Überzeugungen „als eher linksliberal“ einstufen. (Der Spiegel, 29. Oktober 2004) Molaus Buch über Alfred Rosenberg und seine zahlreichen Aufsätze in rechtskonservativen und rechtsextremen Zeitungen und Zeitschriften sind den Waldorf-Kollegen offenbar vollkommen entgangen. Und trotz aller Übung in anthroposophischer "Hellsicht" und pädagogisch geschulter Menschenkenntnis, will keiner der "Erziehungskünstler" je irgendetwas von Molaus strammer Gesinnung auch nur andeutungsweise bermerkt haben.

Erst als der seine Beurlaubung beantragt, mit der Begründung, sich ganz seiner neuen Aufgabe als schulpolitischer Berater der sächsischen NPD-Landtagsfraktion widmen zu wollen, habe man bemerkt, dass dessen Auffassungen doch viel weniger „linksliberal“ seien als zuvor angenommen. Nachdem dies öffentlich geworden ist, erhält Molau die Kündigung und werden dessen Kinder von der Schule verwiesen. Laut Tagesschau will Molau nun ein eigenes "Waldorflandschulheim" gründen. (Tagesschau, 2. August 2007) Auf seiner Internetseite zeigt sich, wie viel Molau den Empfehlungen der Waldorfsprecher (vgl. Attacke) hinsichtlich einer öffentlichkeitskompatiblen Rhetorik verdankt:

„Nach so vielen Jahren der politischen Arbeit wollte ich wieder Boden unter den Füßen haben und bewarb mich bei der Waldorfschule in Braunschweig. Hier lernte ich als Klassenlehrer und Oberstufenlehrer für Geschichte, Deutsch und Politik viel mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern. Wenn Lernen kein kreativer Prozeß ist – das ist in der Politik nicht anders – sterben alle Impulse ab. Wie ein Nationalist Waldorflehrer sein kann, wurde ich später immer wieder gefragt. Die Frage müßte andersherum lauten: Wie kann man als Linker Waldorflehrer sein? Denn angefangen von einer gelebten Autorität bis hin zum ganzheitlichen Lernen und der Vermittlung der eigenen Kultur hat die Reformpädagogik und insbesondere Rudolf Steiner Impulse gegeben, die heute längst noch nicht verwirklicht worden sind. Die Erziehung zur Freiheit ist für mich eines der wichtigsten gesellschaftlichen Forderungen in einer Zeit, die nur Abhängigkeit und Denkverbote kennt.“ (Homepage des Rechtsextremisten)

Selbstverständlich distanziert sich der Bund der Freien Waldorfschulen nach Kräften von Molau. Der anthroposophische Publizist Michael Mentzel beschreibt die proklamierte Unvereinbarkeit von Rechtsextremismus und Waldorfpädagogik sehr subtil:

"So kann also wohl ein Waldorflehrer ein NPD-Genosse sein, ein NPD-Genosse kann allerdings kein Waldorflehrer sein. Ganz schön kompliziert." (Seitenspiegel)

Etwas deutlicher formuliert, ist das viel weniger "kompliziert":

Ein Waldorflehrer kann problemlos Mitglied der NPD sein, solange das nicht öffentlich wird. Ein Mitglied der NPD kann aber nicht Waldorflehrer werden oder bleiben, wenn seine Parteizugehörigkeit der Öffentlichkeit bereits bekannt ist. Ganz einfach.