Donnerstag, 8. November 2007

Die Reihen fast geschlossen

Anthroposophische Öffentlichkeitsarbeit – vor und hinter den Kulissen

Nicht zuletzt durch die anstandslose behördliche Genehmigung der Waldorfschulen als Ersatzschulen (vgl. Spirituelle Verfassungskonformität) hält sich in der Öffentlichkeit immer noch hartnäckig die Vorstellung, diese seien eine respektable, „reformpädagogische“ Alternative zur staatlichen Regelschule. Ein solcher, für viele Eltern und deren Kinder verhängnisvoller Irrtum, wird noch bestärkt durch die anthroposophische „Öffentlichkeitsarbeit“ der gezielten Desinformation.

Schreiben der Rudolf-Steiner-Nachlassverwaltung an
die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien


Für Pädagogen wie Klaus Prange und Schulpsychologen wie Fritz Beckmannshagen ist das positive Image dieser Schulform und der ihr zugrunde liegenden Ideologie anstelle einer tatsächlichen Pädagogik ein groteskes und skandalöses Phänomen der bundesrepublikanischen Bildungspolitik.

„Der Kenner der pädagogischen Psychologie und ihrer umfangreichen Entwicklungsforschung steht verblüfft vor diesem kargen Modell und fragt sich vergeblich, wie ein renommiertes Schulsystem seit über sechzig Jahren, unbekümmert um die Fortschritte der Wissenschaft, danach arbeiten kann. Möglicherweise liegt gerade in der Anspruchslosigkeit des ‘Gerätes’ seine Durchschlagskraft; dieses kann schließlich jeder begreifen und handhaben, auch ohne pädagogische Examen. Möglicherweise liegt sie auch in der okkulten Ableitung des ganzen oder aber in der schier unbegreiflichen ministeriellen Duldung und Förderung.“ (Beckmannshagen, Fritz: Rudolf Steiner und die Waldorfschulen. Eine psychologisch-kritische Studie, Wuppertal 1984, S.29)

Insofern fungieren die Kultusministerien laut Beckmannshagen im schroffen Widerspruch zum Grundgesetz geradezu als „Okkultusministerien“ (ebd.), und das umso mehr, als infolge der deutschen Wiedervereinigung und von Eltern häufig fehlinterpretierten PISA-Studien (an denen die Waldorfschulen nicht teilnehmen) eine regelrechte Expansion dieser vermeintlich „kindgerechten“ Schulen erfolgt, die faktisch das genaue Gegenteil von dem praktizieren, was ihre Eigenwerbung zu versprechen scheint. (Prange, Klaus: Erziehung zur Anthroposophie. Darstellung und Kritik der Waldorfpädagogik, 3. Aufl., Bad Heilbrunn 2000)

Die Funktionäre und die Mitglieder der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft (AAG) haben zum weit überwiegenden Teil eine Waldorfschule besucht. Bei Schülern einer Regelschule ist Rudolf Steiner gar nicht bekannt oder gilt ganz einfach als „Spinner“. Nur in äußerst seltenen Fällen können Jugendliche oder Erwachsene ohne „Waldorf-Hintergrund“ für die „Bewegung“ gewonnen werden. Die Waldorfschulen sind eine existenzielle Voraussetzung für den Fortbestand der Anthroposophie insgesamt, nicht nur für die AAG, sondern für die gesamte anthroposophische Lebenswelt mit ihren lukrativen „Praxisfeldern“, Unternehmen wie Weleda, Demeter und die GLS-Bank, Krankenhäuser, Hochschulen, Buch- und Zeitschriftenverlage.

Deshalb reagieren die Anthroposophen, die nicht nur für die Anthroposophie, sondern auch von der Anthroposophie leben, äußerst ungehalten auf alles, was dem Image Rudolf Steiners und der Waldorfschulen abträglich ist. Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft und der Bund der Freien Waldorfschulen sind es gewohnt, seit Jahrzehnten mit der immer gleichen Methodik vorzugehen. Kritik an Rudolf Steiner gilt als Blasphemie. Wagt es ein Journalist oder Wissenschaftler Rudolf Steiner, seine Epigonen oder seine Schulen zu kritisieren, sehen sich die Verbände gezwungen, energisch einzuschreiten, und zwar nicht gegen die beklagten Missstände, sondern gegen die Kritiker.

Das Jahr 2007 ist für die Anthroposophen hinsichtlich ihrer Public Relations allerdings alles andere als erfreulich und droht zu einem Wendepunkt in der öffentlichen und behördlichen Akzeptanz ihrer Ideologie und deren Anwendung in staatlich anerkannten Ersatzschulen zu werden. Kaum eine größere Zeitung hat nicht über das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) berichtet (vgl. z.B. Der Stern, 5.9.2007), in dem die Behörde zu dem Ergebnis kommt, dass Schriften des Schulgründers Rudolf Steiner aufgrund ihrer rassendiskriminierenden Inhalte nicht mehr unkommentiert vertrieben werden dürfen (vgl. FOCUS, 6.9.2007).

Trotz Massenpost und juristischer Drohgebärden lassen sich Journalisten nicht mehr ohne weiteres zum Schweigen bringen. (vgl. Es geht ums Ganze; Einschüchterung auf Waldorf-Art) Hinzu kommt der schwere Brocken einer knapp zweitausendseitigen wissenschaftlichen Darstellung der Anthroposophie in Deutschland von Helmut Zander, die durch die üblichen Verleumdungen ebenfalls nicht mehr einfach aus der Welt zu schaffen ist. (Zander, Helmut: Anthroposophie in Deutschland. Theosophische Weltanschauung und gesellschaftliche Praxis 1884–1945, Göttingen 2007)

Einigkeit herrscht unter den Anthroposophen darüber, dass eine weitere Ruf- und Geschäftsschädigung dringend zu vermeiden ist. Was aber tun, wenn die bewährten Methoden nicht mehr greifen? Der anthroposophische Publizist Jens Heisterkamp (vgl. Schlachtrufe und Hilferufe) und Detlef Hardorp, Sprecher der Berlin-Brandenburgischen Waldorfschulen (vgl. Keine Prügel, kein Rassismus), fordern von der AAG eine offensivere Strategie. Kann die Kritik aufgrund der Presse- und Meinungsfreiheit nicht mit juristischen Methoden zum Schweigen gebracht werden, soll die anthroposophische Organisation möglichst lautstark Flagge zeigen. (Anthroposophische Öffentlichkeitsarbeit) Justus Wittich (Mitglied im Vorstand der deutschen AAG und im Aufsichtsrat des Demeter e.V.) meint hingegen, dass es nicht immer möglich sei, den verhassten Medienberichten öffentlich wirksam zu begegnen:

„Da ist es dann manchmal klüger zu schweigen und langfristig zu arbeiten, zumal die Redaktionen erfreulicherweise Hunderte von individuellen Leserbriefen (von Anthroposophen, der Verf.) erhalten.“ (ebd.)

Gemeint ist damit auch, dass Wittich sich selber öffentlich gern bedeckt hält und stattdessen (in eklatanter Fehleinschätzung des Presserechts und der Bedeutung seiner eigenen Person) in den Zeitungsredaktionen versucht gegen unliebsame Journalisten zu intervenieren, die seiner Ansicht nach entschieden zu maßregeln sind. Wittich geht wie die Exponenten der „Weltzentrale“ der AAG im schweizerischen Dornach davon aus, dass bezüglich Rudolf Steiner und der Anthroposophie prinzipiell das „sachkundige“ Urteil der Anthroposophen einzuholen ist. Einzig die bedingungslos affirmative Selbstauslegung der Anthroposophie erscheint aus dieser Sicht überhaupt zulässig.

Die Leiter des Dornacher Rudolf-Steiner-Verlags/Archivs, Jonathan Stauffer und Walter Kugler (vgl. Rudolf Steiners Verlag), glauben sogar, diesen abwegigen Anspruch gegenüber einer Bundesbehörde geltend machen zu können und übersenden der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eine 51-seitige Stellungnahme zu dem ihrer Auffassung nach illegitimen Indizierungsantrag des Bundesfamilienministeriums:

„Zunächst möchten wir auf die verfahrensrechtliche Seite des Vorgangs eingehen, denn es ist für uns nicht nachvollziehbar und muss als Verfahrensmangel eingestuft werden, dass ein Bundesministerium einen Antrag bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stellt, ohne vorher bei sachkundigen Stellen und/oder bei den Betroffenen Stellungnahmen einzuholen oder sich zu erkundigen, wie die Gutachter einzuschätzen sind, auf die sich der Antrag stützt. (…) Es wird daher beantragt, das Verfahren ohne weitere Prüfung einzustellen, auf eine Anhörung zu verzichten und den Antrag zurückzuweisen.“ (Schreiben von Stauffer u. Kugler, Rudolf-Steiner-Nachlassverwaltung, an die BPjM vom 23.7.2007)

In der „Begründung“ ihres Anliegens meinen die Verfasser allen Ernstes durch eine Verunglimpfung der beiden Gutachter des Familienministeriums, Jana Husmann-Kastein und Andreas Lichte, eine Einstellung des Verfahrens erwirken zu können. Der Kulturwissenschaftlerin Husmann-Kastein, die an der Berliner Humboldt Universität über „Deutschsprachige Rassendiskurse 1800-1925“ promoviert, wird von den Anthroposophen kurzerhand „Linksextremismus“ unterstellt. Der Versuch, durch grobschlächtig-wahrheitswidrige Verleumdungen der Gutachter sich aus der Affäre zu ziehen, scheitert allerdings und bei der Anhörung der Vertreter des Rudolf-Steiner-Verlags müssen die Dornacher „Geisteskämpfer“ sehr kleine Brötchen backen.

Ihre mündlichen Darlegungen vermögen ebenso wenig wie ihre ausführliche schriftliche Stellungnahme das Gremium der BPjM in der gewünschten Weise zu beeindrucken. Allein durch die „Selbstverpflichtung“, die beanstandeten Bände Rudolf Steiners nicht mehr unkommentiert zu verlegen, können die Anthroposophen eine Indizierung der Schriften ihres geistigen Oberhaupts gerade noch einmal abwenden.

In ihrer bisher unveröffentlichten Rechtfertigung für die BPjM erklären die Dornacher Anthroposophen abermals, dass es überhaupt gar keinen Rassismus im Werk Rudolf Steiners gäbe und machen deutlich, dass sie auch von den inkriminierten Passagen der Werke ihres Meisters keinen Millimeter abzurücken gedenken. (Schreiben von Stauffer u. Kugler an die BPjM) Nach der Urteilsverkündung der BPjM vom 6. September 2007 beeilt sich der Bund der Waldorfschulen öffentlich jene Entscheidung zu begrüßen, die er und die AAG mit allen Mitteln zu verhindern suchten. (Tagesschau) Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft und der Rudolf-Steiner-Verlag halten auch nach mehreren Strafanzeigen (vgl. Rudolf Steiners Verlag) an der für jedermann offenkundigen Lebenslüge der Anthroposophen fest, wonach keinerlei Rassismus und Antisemitismus im Werk Rudolf Steiners zu finden sei. (Goetheanum; Steiner-Verlag)

Die Anthroposophen stehen bedingungslos zu den Schriften ihres „Menschheitsführers“ und gestalten in dessen Sinne auch den Unterricht der Waldorfschulen. Auch die abstrusesten rassistischen Phrasen ihres Meisters sind für die heutigen Anthroposophen immer noch einwandfreie „geisteswissenschaftliche“ Bekundungen. Aus dieser Sicht spricht folglich auch nicht das Geringste dagegen, Rudolf Steiners Menschenbild und Evolutionsverständnis anstelle wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Waldorfschulen zu lehren, nicht im originalen Wortlaut versteht sich, sondern „pädagogisch“ hübsch verpackt.

Mit ihrer weitgehend verquasten Stellungnahme zum Indizierungsverfahren bestätigen die Dornacher Strategen unfreiwillig erneut, was sie mit ihrem Schreiben eigentlich zu wiederlegen trachten. Bemerkenswert ist aber die Feststellung der Nachlassverwalter des ersten Anthroposophen:

„Die mit der Antragstellung behauptete Richtigkeit der Rassismus-Vorwürfe enthält damit zugleich einen schweren Vorwurf an die Aufsichtsfunktion der Kultusministerien.“ (Schreiben von Stauffer u. Kugler an die BPjM)

Das ist zweifellos richtig. Und mit dem Urteil der BPjM wird dieser implizite „Vorwurf“ zu einer expliziten Feststellung. Sowohl die Gutachten des Bundesfamilienministeriums als auch die Stellungnahme der Dornacher Ideologen und die Forschungsarbeit von Helmut Zander belegen detailliert die elementare Bedeutung der Rassenideologie theosophisch-anthroposophischer Prägung für die „ganzheitlichen“ Bestrebungen der Anthroposophie, ihres absurden Evolutions- und Menschenbildes, das die Grundlage der „Waldorfpädagogik“ bildet.

Der Historiker Helmut Zander beschränkt sich in seiner Abhandlung zwar weitgehend auf die Vergangenheit und äußert sich in Interviews mit größter Zurückhaltung über die Gegenwart, bekennt aber gleichwohl, seine eigenen Kinder auf keinen Fall an einer Waldorfschule unterrichten lassen zu möchten, da für ihn „ungeklärt“ sei, in welchem Maße Rudolf Steiners „Lehre“ in den Unterricht einfließe. (Zuletzt in WDR 5 „Redezeit“ vom 11.10.2007)

Gänzlich „ungeklärt“ ist das freilich nicht, denn es ist schließlich der Sinn dieser Schulen, im Gegensatz zur seriösen Wissenschaft und Pädagogik, anthroposophische „Einsichten“ und „Erziehungskunst“ zur Anwendung zu bringen, und zwar, das zeigen auch die Gutachten des Familienministeriums, ohne Abstriche, soweit das die mangelnde Aufsicht der Behörden zulässt. Für die Genehmigung einer Ersatzschule verlangt das Grundgesetz, dass

„die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen.“ (GG, Art. 7)

Im Falle der Waldorfschulen werden diese Anforderungen nicht nur insgeheim unterlaufen, sondern in Theorie und Praxis der anthroposophischen „Erziehungskunst“ konsequent abgelehnt. Steiners Esoterik gilt den Anthroposophen als jeder Wissenschaft und Pädagogik weit überlegen. Die gefühlte Überlegenheit des Personals einer esoterischen, antidemokratischen Heilslehre entspricht nicht dem Grundgesetz, sondern spricht diesem Hohn.

1 Kommentare:

Kerstin hat gesagt…

Sebastian Gronbach hat gerade inmitten seines üblichen Geschwurbels die Suche nach wirksameren Strategien zur Täuschung der Öffentlichkeit bestätigt:

„Bei einem Treffen mit den Öffentlichkeitsarbeitern der anthroposophischen Unternehmen und Organisationen, sprachen wir auch über die Rassismus Debatte. Es waren alle gekommen: Vom Bund der Waldorfschulen, über Demeter und GLS Bank und viele andere, bis zu Weleda.“

(http://anthronrw.blogspot.com/2007/11/ein-leben-fr-den-milchkaffee.html)

In Berlin will der neue Vorstand des Waldorfbundes am Freitag (16.11.2007) kurzfristig eine Pressekonferenz abhalten.

Mit Ihrer „Aktion Eliant“ möchte die Anthro-Sekte nun ihren Lobbyisten in Brüssel eine plebiszitäre Basis verschaffen.
Hierzu der offene Brief von Michaela Glöckler (Leiterin der medizinischen Sektion des anthroposophischen „Hochschule“ am Goetheanum):

http://eliant.eu/new/?p=44