Freitag, 31. August 2007

Spirituelle Verfassungskonformität

Fortentwicklung einer bewährten Kooperation

Nach der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung berichten nun auch Die Tageszeitung und der Focus über den Antrag des Bundesfamilienministeriums, zwei Bände der Werke Rudolf Steiners auf den Index für jugendgefährdende Schriften zu setzen. In solchen Situationen dauert es oft nur Stunden, bis der „rasende Anthroposoph“ Lorenzo Ravagli seine Schimpfkanonaden auf die jeweiligen Journalisten abfeuert. Diesmal ist von Ravagli nichts zu hören.

Stattdessen verkündet Detlef Hardorp im Kommentarteil zu dem TAZ-Artikel ganz nebenbei:

„Der Rudolf Steiner Verlag hat der Indizierungsstelle ein außerordentlich umfangreiches Gutachten zukommen lassen ...“

Anthroposophen drücken sich freilich immer „außerordentlich umfangreich“ aus. In diesem Fall ist es sehr gut möglich, dass der ausschweifende Gutachter Lorenzo Ravagli heißt und sich deshalb bis zur voraussichtlichen Entscheidung über den Indizierungsantrag am 6. September 2007 etwas bedeckt hält. Vielleicht ist Herr Ravagli aber auch nur im Urlaub oder er verfasst gerade eine viertausendseitige Entgegnung auf Helmut Zanders Buch über die Anthroposophie.

Heike Schmoll wird jedenfalls nicht das Glück einer Schonzeit zuteil, nachdem Sie in der FAZ vom 23. Mai 2007 einen Artikel über einige Aspekte der Anthroposophie und der Waldorfschulen verfasst hat. Der Bund der Freien Waldorschulen und Lorenzo Ravagli reagieren unverzüglich.

Der Waldorf-Bund erklärt:

„Schmoll zitiert ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 20. März 1992, scheint aber nicht zu wissen, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits am 23. Juni 1993 die Gleichwertigkeit der Waldorflehrerausbildung mit der staatlichen Hochschulausbildung festgestellt hat.“ (Bund der Freien Waldorfschulen)

Das ist falsch. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt in der Entscheidung vom Juni 1993 lediglich Stellung zu der Auslegung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes hinsichtlich nichtstaatlicher Hochschulen. (BVerwG 11 C 12.92)

Lorenzo Ravagli versteigt sich sogar zu der Behauptung:

„Sie (Heike Schmoll, der Verf.) beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20. März 1993 (richtig: 1992, der Verf.) zum Lehrerseminar Witten – aber dieses Urteil ist längst veraltet. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. Juni 1993 zugunsten der Gleichwertigkeit entschieden.“ (Lorenzo Ravagli)

Das ist noch falscher. Die beiden Urteile haben nichts miteinander zu tun. Das Oberverwaltungsgericht Münster verweigert die Lehrgenehmigung für einen „Waldorfpädagogen“, der nicht über die allgemeine Hochschulreife verfügt. Damit scheitert der Versuch einer Waldorfschule, zumindest eine befristete Lehrgenehmigung von zwei Jahren gerichtlich durchzusetzen. Darüberhinaus stellt das Gericht das fest, was Heike Schmoll zutreffend wiedergibt:

„Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20. März 1993 (richtig: 1992, der Verf.) hat die Gleichwertigkeit der Lehrerausbildung am Waldorf-Lehrerseminar Witten ausdrücklich verneint.“ (FAZ, 23.5.2007)

So ist es. Gemeint ist damit die Gleichwertigkeit der fachlichen und pädagogischen Ausbildung von Lehrern staatlicher Regelschulen und Schulen privater Trägerschaft, die das Grundgesetz (Art. 7) zwingend vorschreibt. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wurde nicht revidiert, es hat Bestand. Das BAföG-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat damit überhaupt nichts zu tun und ändert an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht das Geringste.

Haben der Bund der Freien Waldorfschulen und Lorenzo Ravagli sich nur „missverständlich“ ausgedrückt? Wissen Sie es nicht besser?

Keineswegs. Der Dachverband der Waldorfschulen erklärt gegenüber dem Fernsehmagazin „Frontal21“:

„Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20.03.1992 wurde der Studienaufbau des Instituts in Witten-Annen einer gründlichen Revision unterzogen, die in einer neuen Studienordnung mündete. Als Ergebnis dieser Revision hat das Land Nordrhein-Westfalen in seiner Ersatzschulverordnung die grundständige Ausbildung zum Klassenlehrer neben dem ersten Staatsexamen mit einer Waldorf-Ergänzungsausbildung als Voraussetzung zur Unterrichtsgenehmigung für Klassenlehrer an Waldorfschulen anerkannt. Dies führt zu einer auf zwei Jahre befristeten Einstellung und einer Entfristung nach einer Hospitation durch die Schulaufsicht.“ (Bund der Freien Waldorfschulen)

Das Gerichtsurteil ist also nicht „veraltet“, sondern die anthroposophischen Strategen sehen sich in dessen Folge genötigt, neue Mittel und Wege zu finden, zum Anschein einer Verfassungskonformität der anthroposophischen Lehrerausbildung in etwas höherem Maße beizutragen als dies bisher für nötig erachtet wurde.

Das Abitur wird nun überwiegend vorausgesetzt, das erste Staatsexamen gilt teilweise als unumgänglich. In Kombination mit dem Kniff der zeitlichen Befristung auf zunächst zwei Jahre, soll so in Kooperation mit der Schulverwaltung dem Verfassungsrecht formal Genüge getan werden, indem es praktisch ausgehebelt wird.

Es ist verständlich, dass darüber weder von Seiten der Anthroposophen noch von den Verantwortlichen in der Exekutive gern gesprochen wird.

Auf das Thema wird in weiteren Beiträgen zurückzukommen sein.

1 Kommentare:

H. Bergmann hat gesagt…

Inzwschen haben auch der „Spiegel“ und der „Stern“ über den Indizierungsantrag berichtet:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,503647,00.html

http://www.stern.de/politik/panorama/:Waldorfschulen-Gr%FCnder--Der-Neger-Triebleben/596962.html

Im Leser-Forum des „Spiegel“ gibt es eine regelrechte Kommentarlawine. (z.Z. 270 Einträge)

http://forum.spiegel.de/showthread.php?p=1448797#post1448797

Beim Stern findet sich dieser Leserbrief:

Zitat:

Tessendorf (6.9.2007, 12:23 Uhr)

Auch ich war Waldorfschüler. Meine eigenen Erfahrungen decken sich mit dem Artikel. Bereits in meinen ersten Schuljahren (das war in den 80ern) hat mich der Rassismus mancher Lehrer und Anthroposophieoberen, die bei uns zu Hause zu Besuch kamen, derartig instinktiv abgeschreckt, dass ich es mir angewöhnte bei derartigen Äusserungen in der Schule zum Fenster raus zu gucken. Ein argumentative oder gar konstruktive Auseinandersetzung war nicht möglich. Uns fehlte sozusagen die innere Erleuchtung das zu verstehen. Versuche, in meinen späteren Jahren dies bei uns zu Hause (Mutter Waldorflehrerin) bei den regelmässigen Treffen von Anthroposophen anzusprechen, führten zu Wutausbrüchen von autoritären Oberen wie ''Das kannst du nicht verstehen..lies erstmal Steiner''. Ich las die Werke des Hellsehers (Akasha-Chronik) und autodidaktischen Philosophen Steiner, das war offenbar das Problem, und ich las sie genau. Noch heute zucke ich zusammen wenn jemand von einem Afrikaner oder Chinesen spricht, immer erscheint kurz das Bild das uns in der Kindheit eingeprägt wurde, die verzogenen Mundwinkel und das abschätzige Augenzwinkern. Mühselig ist es mir in jahrelanger Kleinarbeit gelungen meiner Mutter die Widersprüche aufzuzeigen und ihr gelang es aus dieser sektenhaften Umgebung sich zurück zu ziehen. Auch habe ich an unserer Waldorfschule Gewalt unter den ''lieben Kindlein'' erlebt, und erst Recht Gewalt an Schuleigentum. So wurden systematisch von einigen Frustrierten die Klos zerdeppert, die mühselig von den Eltern gebaut worden waren. Ein weiteres Problem sah ich in der Kindheit in den personellen Überschneidungen zwischen Anthroposophen und der braunen Ludendorffer-Sekte, dem heutigen Bund für Gotterkenntnis. Meine Erinnerungen aus früher Kindheit sind geprägt durch Frauen mit langen Wollkleidern und stets Hüte tragend (wegen der Höhenstrahlung), die Haare streng zu Knoten gebunden und stramm national. Sorry to say...

M. Tessendorf

Zitat Ende.

(http://www.stern.de/politik/panorama/:Waldorfschulen-Gr%FCnder--Der-Neger-Triebleben/596962.html?id=596962&rendermode=comment)